Was beschlossen wurde

Kerpener Stadtrat am 30. Juni: Was beschlossen wurde

Der Stadtrat der Kolpingstadt Kerpen hat am Dienstag, 30. Juni 2026, von 17:00 bis 20:54 Uhr im Rathaus getagt. Er hat den Haushalt 2026 beschlossen, die Sommeröffnung der Erftlagune und ihren Betrieb als Schul-, Vereins- und Ausbildungsbad ab September festgelegt, über zahlreiche neue Stellen entschieden und die Vergnügungssteuer erhöht. Außerdem fährt die Buslinie 964 künftig bis Buir.

WannDienstag, 30.06.2026, 17:00 bis 20:54 Uhr

WoGroßer Sitzungssaal des Rathauses Kerpen (Raum 200), Jahnplatz 1

Die Sitzung hat wie geplant stattgefunden. Laut Niederschrift begann sie um 17:00 Uhr und endete um 20:54 Uhr, der öffentliche Teil endete um 20:30 Uhr. Es gab zwei Pausen (18:25 bis 18:45 Uhr und 19:37 bis 20:00 Uhr). Den Vorsitz führte Bürgermeister Thomas Jurczyk. Die Sitzung wurde per Livestream übertragen; wer in der Einwohnerfragestunde fragte, wurde um sein Einverständnis zur Übertragung gebeten. Vor Eintritt in die Tagesordnung wurden TOP 30 und TOP 36 abgesetzt und TOP 37 vertagt. Gegenüber der Einladung kamen der gemeinsame Antrag zum Stellenplan (TOP 20.1), die Dringlichkeitsentscheidungen 38.1 und 38.2 sowie die Anfragen 41.2 bis 41.5 hinzu. Die Nummern entsprechen der Einladung. Die Fraktionen und Gruppen hielten keine Haushaltsreden; die Reden sind der Niederschrift als Anlagen beigefügt.

Das Wichtigste in Kürze

  • TOP 34Haushalt 2026: Der Rat hat den Haushalt beschlossen. Laut Kämmerer reicht die Ausgleichsrücklage, um die Defizite 2026 und 2027 aufzufangen; eine Steuererhöhung hat er dabei nicht eingerechnet. Bei der Gewerbesteuer lagen die Erträge laut Kämmerer zuletzt bei 49,59 Mio. Euro, veranschlagt sind 65 Mio. Euro.
  • TOP 31Erftlagune: Die Erftlagune und das Türnicher Freibad sollen schnellstmöglich für den Sommer öffnen, mindestens bis zum Ende der Sommerferien. Ab dem 01.09.2026 wird die Erftlagune zunächst als Schul-, Vereins- und Ausbildungsbad betrieben, mit öffentlichen Angeboten etwa am Nachmittag oder Abend, an einem Wochenendtag und in den Ferien. Ein „Runder Tisch Bäder“ soll bis zu den Beratungen für den Doppelhaushalt 2027/2028 ein Zukunftskonzept entwickeln.
  • TOP 20Stellenplan: Neu eingerichtet werden unter anderem Stellen für einen eigenen Grundausbildungslehrgang der Feuerwehr (1,5), für die Tourismusentwicklung (1,0), für Land- und Forstwirtschaft (1,33), die Rechtsabteilung (0,5) und die Koordination der Ganztagsbetreuung (0,5). Abgelehnt wurden zusätzliche Stellen für die Digitalisierung (1,5), ein flexibles Einsatzteam (3,0) und die Verfolgung von wildem Müll (0,25). Die Dezernentenstelle wird nicht gestrichen.
  • TOP 6Vergnügungssteuer: Die Steuer auf Spielgeräte steigt zum 01.10.2026. Laut Vorlage soll sie 6,5 Prozent des Spieleinsatzes betragen (laut Antrag der Piraten-Gruppe bisher 5 Prozent). Die Stadt rechnet mit vorsichtig geschätzt 240.000 Euro Mehrerträgen in einem vollen Jahr.
  • TOP 24Bus 964 nach Buir: Die Linie 964 wird vom Ausbildungszentrum in Kerpen bis zum Bahnhof Buir verlängert. Manheim, Blatzheim und Buir sollen montags bis freitags zweimal pro Stunde bis etwa 20 Uhr angebunden werden. Der Kreis nennt Kosten von 105.340 Euro; durch Einsparungen auf anderen Linien spart die Stadt laut Ausschuss 23.528,09 Euro.
  • TOP 26.1Rechtsberatung: Das Budget für externe Rechtsberatung von 250.000 Euro wird um 25.000 Euro auf 225.000 Euro gekürzt. 12.500 Euro gehen in Schulungen und Fortbildungen für das Rechtsamt.
  • TOP 35Kunstrasenplätze: Der Rat will Variante K2 weiterverfolgen: Reparaturen zahlen die Vereine, Sanierungen zu 80 Prozent die Stadt und zu 20 Prozent der Verein. Für ein Großspielfeld rechnet die Verwaltung im Schnitt mit ca. 18.000 Euro im Jahr für die Stadt und ca. 5.200 Euro für den Verein. Die Vereine sollen Stellung nehmen können.

Die großen Themen

TOP 6beschlossen

Vergnügungssteuer auf Spielgeräte steigt ab 1. Oktober

Offizieller Titel: Erhöhung der Vergnügungssteuer und Vorbereitung einer Satzungsänderung hier: Antrag der Piraten-Gruppe · Beschlussvorlage

Die Stadt erhebt eine Vergnügungssteuer auf Spielgeräte, berechnet nach dem Spieleinsatz. Die Piraten-Gruppe hatte beantragt, den Satz von derzeit 5 Prozent auf 6,5 Prozent zu erhöhen und zusätzlich eine Mindeststeuer pro Gerät zu prüfen. Laut Vorlage wird ein Satz von 6,5 v.H. von der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW toleriert. Die Erträge lagen 2023 bei rund 906.000 Euro, 2024 bei rund 809.000 Euro und 2025 bei rund 1.024.000 Euro.

Was der Rat entschieden hat

Auf Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschusses hat der Rat die erste Änderung der Vergnügungssteuersatzung vom 13.12.2022 zum 01.10.2026 beschlossen. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, den Steuersatz für Geräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit auf 6,5 v.H. des Spieleinsatzes festzulegen. Den Satzungstext selbst enthalten die öffentlichen Unterlagen nicht.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig ohne Enthaltungen“.

Was das für dich heißt

Früher als zum 01.10.2026 ist die Erhöhung laut Vorlage nicht möglich, weil die Steuer quartalsweise festgesetzt wird. Die Verwaltung schätzt die Mehrerträge vorsichtig auf 240.000 Euro für ein volles Steuerjahr, also 60.000 Euro pro Quartal. Laut Kämmerer erhöhen sich die Erträge im Haushalt 2026 dadurch um 60.000 Euro und 2027 bis 2029 um jeweils 240.000 Euro. Ob es eine Mindeststeuer pro Gerät geben kann, will die Verwaltung bis Ende 2026 in einer Vorlage darstellen.

Wert laut VorlageWofür
5 % → 6,5 %Steuersatz auf den Spieleinsatz (bisheriger Satz laut Antrag der Piraten-Gruppe)
01.10.2026Inkrafttreten der Satzungsänderung
240.000 Eurogeschätzte Mehrerträge in einem vollen Steuerjahr
rund 1.024.000 EuroVergnügungssteuer-Erträge 2025
Aus den Unterlagen zitiert (11)
  • „Vergnügungssteuer in der Kolpingstadt Kerpen zum 01.10.2026“
  • „Abstimmungsergebnis: einstimmig ohne Enthaltungen“
  • „2.Die Vergnügungssteuer soll dabei von derzeit 5 % auf 6,5 % des Spieleinsatzes“
  • „Die Verwaltung schlägt vor, den Steuersatz für Geräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit auf 6,5 v.H.“
  • „Der Steuersatz von 6,5 v.H. wird durch die aktuelle Rechtsprechung des OVG NRW toleriert“
  • „2023 wurden rund 906.000 Euro erlöst, 2024 rund 809.000 Euro, 2025 rund 1.024.000 Euro.“
  • „Die potentiellen Mehrerträge für ein volles Steuerjahr werden vorsichtig auf 240.000 Euro geschätzt,“
  • „entsprechend 60.000 Euro pro Quartal.“
  • „Die Erhöhung des Steuersatzes kann daher erst zum 01.10.2026 erfolgen.“
  • „die Verwaltung das Thema angehen und eine Vorlage bis Ende des Jahres 2026 vorlegen.“
  • „Hierdurch erhöhten sich die Erträge im Haushaltsjahr 2026 um 60.000 Euro sowie in den Haushaltsjahren 2027 bis 2029 jeweils um 240.000 Euro.“
Drucksache 315.26 im Ratsinformationssystem
TOP 7beschlossen

Fitnessangebot für die Freiwillige Feuerwehr

Offizieller Titel: Firmenfitness für die Freiwillige Feuerwehr · Beschlussvorlage

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sollen ein Firmenfitness-Angebot nutzen können, wie es die Verwaltung bereits hat. Nach Verhandlungen mit dem Anbieter wird die Feuerwehr in den bestehenden Vertrag der Verwaltung aufgenommen. Dort zahlt die Stadt laut Vorlage pro Person und Monat 3 Euro netto zuzüglich Mehrwertsteuer, weil der Anbieter den Monatsbeitrag von 10 Euro zu 70 Prozent rabattiert. Ursprünglich waren für die Feuerwehr nur 50 Prozent vorgesehen.

Was der Rat entschieden hat

Auf Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschusses hat der Rat die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, den Vertrag zu den in der Vorlage genannten Konditionen abzuschließen und die Mittel im Haushalt bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig ohne Enthaltungen“.

Was das für dich heißt

Der Vertrag soll am 01.07.2026 beginnen. Für 330 aktive Feuerwehrangehörige der Einsatzabteilung kostet das Angebot laut Vorlage jährlich 4.593,60 Euro netto beziehungsweise 5.466,38 Euro brutto. Das sind laut Vorlage rund 14.500 Euro pro Jahr weniger als im ursprünglichen Angebot.

Wert laut VorlageWofür
5.466,38 € bruttojährliche Kosten (4.593,60 € netto)
330aktive Feuerwehrangehörige in der Einsatzabteilung
01.07.2026geplanter Vertragsbeginn
Aus den Unterlagen zitiert (10)
  • „Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.“
  • „beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen die Verwaltung zu beauftragen, einen Firmenfitnessvertrag zu den“
  • „Abstimmungsergebnis: einstimmig ohne Enthaltungen“
  • „Nunmehr soll die Feuerwehr in den bestehenden Vertrag der Verwaltung integriert werden“
  • „von 10 € mit 70 % Rabattierung durch den Anbieter subventioniert, sodass tatsächlich 3 € netto zzgl.“
  • „Für die Feuerwehr war ursprünglich lediglich eine Subventionierung von 50 % vorgesehen“
  • „4.593,60 € netto/ 5.466,38 € brutto“
  • „330 aktive Feuerwehrangehörige in der Einsatzabteilung“
  • „Der geplante Vertragsbeginn ist der 01.07.2026“
  • „Deutliche Reduzierung der jährlichen Kosten im Vergleich zum Ursprungsangebot (rund 14.500€ pro Jahr)“
Drucksache 67.26 1. Ergänzung im Ratsinformationssystem
TOP 8beschlossen

Mehr Übernahmestellen für Auszubildende

Offizieller Titel: Übernahmestellen für Auszubildende · Beschlussvorlage

Mit Übernahmestellen kann die Stadt Nachwuchskräfte nach der Ausbildung bis zu sechs Monate weiterbeschäftigen, wenn gerade keine freie Stelle da ist. Bisher gab es vier solche Stellen für Verwaltungsfachangestellte und zwei für Stadtinspektoranwärter. Laut Vorlage könnten sonst vor allem in den Kitas nicht alle Auszubildenden übernommen werden; allein dort bietet die Stadt 35 Ausbildungsplätze an.

Was der Rat entschieden hat

Auf Empfehlung des Arbeitskreises Personal und des Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschusses hat der Rat beschlossen: Die Übernahmestellen für Verwaltungsfachangestellte gelten künftig für alle Ausbildungsberufe der Stadtverwaltung. Es kommen zwei allgemeine Übernahmestellen (EG 7) hinzu und eine eigene Stelle (S 11b) für dual Studierende der Sozialen Arbeit.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig ohne Enthaltungen“.

Was das für dich heißt

Die Vorlage nennt Personalkosten von 63.030,48 Euro pro Jahr. Laut Vorlage wird im laufenden Jahr voraussichtlich eine Übernahmestelle in der Verwaltung gebraucht und in den Kitas aktuell drei.

Wert laut VorlageWofür
63.030,48 €Personalkosten pro Jahr laut Vorlage
bis zu 6 MonateÜberbrückung auf einer Übernahmestelle
+2 (EG 7) und +1 (S 11b)zusätzliche Übernahmestellen
Aus den Unterlagen zitiert (10)
  • „die bestehenden Übernahmestellen für die Verwaltungsfachangestellten künftig für“
  • „2. die Anzahl der allgemeinen Übernahmestellen um zwei Stellen (EG 7) zu erweitern.“
  • „3. eine gesonderte Übernahmestelle (S 11b) für dual Studierende im Studiengang soziale Arbeit“
  • „Abstimmungsergebnis: einstimmig ohne Enthaltungen“
  • „Derzeit verfügt die Stadt Kerpen über vier Übernahmestellen“
  • „Die Übernahmestellen ermöglichen eine Überbrückung von bis zu sechs Monaten“
  • „Allein im Bereich der Kindertagesstätten bietet die Kolpingstadt Kerpen 35 Ausbildungsplätze an.“
  • „63.030,48“
  • „Im laufenden Jahr wird voraussichtlich eine Übernahmestelle für eine Verwaltungsfachangestellte“
  • „von drei Übernahmestellen“
Drucksache 68.26 im Ratsinformationssystem
TOP 9beschlossen

Feuerwehr bildet eigene Brandmeister aus: 1,5 neue Stellen

Offizieller Titel: Stellenplan 2026; hier: Einrichtung von 1,5 zusätzlichen Stellen für die Durchführung eines eigenen feuerwehrtechnischen Grundausbildungslehrgangs · Beschlussvorlage

Externe Ausbildungsplätze für Brandmeisteranwärterinnen und -anwärter werden laut Vorlage knapper und teurer: Die Lehrgangsgebühren stiegen von ca. 11.000 Euro (2023) auf über 24.000 Euro (2025) pro Teilnehmer. Kerpen hat deshalb am 01.10.2025 gemeinsam mit dem Notfallbildungszentrum Eifel-Rur einen eigenen Grundausbildungslehrgang gestartet, mit 13 Teilnehmenden. Für die dauerhafte Fortführung braucht es eine Lehrgangsleitung und eine Stellvertretung.

Was der Rat entschieden hat

Auf Empfehlung des Arbeitskreises Personal und des Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschusses hat der Rat im Stellenplan 2026 1,0 Stellen (A 11) und 0,5 Stellen (A 09-ZU) im Amt 13 eingerichtet. Ergänzt wurde, dass die Verwaltung die Stellenanteile nach zwei Jahren auf Erforderlichkeit und Wirksamkeit überprüft.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig ohne Enthaltungen“.

Was das für dich heißt

Laut Vorlage kosten die Stellen 86.400 Euro im Jahr 2026 (ab Juli) und 176.200 Euro im Jahr 2027. Diese Kosten sollen voraussichtlich über Lehrgangsgebühren erstattet werden, auch von externen Feuerwehren; das Fachamt bezeichnet die Stellen deshalb als weitgehend kostenneutral. Besetzt werden sie laut Vorlage erst, wenn über die dauerhafte Fortführung des Ausbildungsmodells entschieden ist.

Wert laut VorlageWofür
1,5 Stellen1,0 (A 11) Lehrgangsleitung und 0,5 (A 09-ZU) Stellvertretung
86.400 € / 176.200 €Personalkosten 2026 (ab Juli) / 2027
über 24.000 Euroexterne Lehrgangsgebühr pro Teilnehmer 2025 (2023: ca. 11.000 Euro)
Aus den Unterlagen zitiert (11)
  • „1,0 Stellen mit der Wertigkeit A 11 LBesG NRW und 0,5 Stellen mit der Wertigkeit A 09-ZU LBesG NRW“
  • „Durch die Verwaltung soll eine Evaluierung der Stellenanteile nach zwei Jahren hinsichtlich“
  • „Abstimmungsergebnis: einstimmig ohne Enthaltungen“
  • „von ca. 11.000 Euro in 2023 auf über 24.000 Euro in 2025 pro Teilnehmer.“
  • „Der aktuell erste Ausbildungslehrgang wird mit 13 Teilnehmenden mit einer Lehrgangsgebühr von 24.900 Euro angeboten.“
  • „Der erste Lehrgang, der bereits am 01.10.2025“
  • „in Kooperation mit dem Notfallbildungszentrum Eifel-Rur (NOBiZ)“
  • „gesamt 86.400 € 176.200 € 179.800 € 183.400 € 187.000 €“
  • „Kostenerstattung durch Lehrgangsgebühren“
  • „als kostenneutral zu bezeichnen“
  • „Die vorgesehenen Stellen würden erst nach der finalen Entscheidung einer dauerhaften Fortführung des vorgenannten eigenen Ausbildungsmodells besetzt.“
Drucksache 5.26 im Ratsinformationssystem
TOP 10beschlossen

Halbe Stelle für die Geschäftsstelle der Rechtsabteilung

Offizieller Titel: Stellenplan 2026; hier: Einrichtung von 0,5 zusätzlichen Stellen für Verwaltungstätigkeiten in der Abteilung 31.1 - Recht · Beschlussvorlage

Die Juristinnen der Rechtsabteilung erledigen laut Vorlage zu einem Großteil ihrer Arbeitszeit einfache Verwaltungsarbeiten wie Scannen, Fristenkontrolle oder Korrespondenz mit dem Gericht. Eine halbe Stelle soll sie entlasten. Laut Vorlage gab es Ende 2025 76 laufende Gerichtsfälle. Ziel ist auch, Kosten für externe Rechtsberatung zu senken.

Was der Rat entschieden hat

Auf Empfehlung des Arbeitskreises Personal und des Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschusses hat der Rat 0,5 Stellen (EG 8 TVöD) in der Abteilung 31.1 – Recht eingerichtet, mit Überprüfung nach zwei Jahren. Bündnis 90/Die Grünen unterstützten die Stelle, weil sie Juristinnen und Juristen entlaste und externe Gutachten reduzieren könne. Dezernentin Sabine Schüller stellte klar, dass auf eine Abteilungsleitungsstelle verzichtet werde, nicht auf eine Amtsleitungsstelle.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig ohne Enthaltungen“.

Was das für dich heißt

Laut Vorlage kostet die halbe Stelle 16.600 Euro im Jahr 2026 (ab Juli) und 33.900 Euro im Jahr 2027.

Wert laut VorlageWofür
0,5 Stelle (EG 8)Geschäftsstelle Rechtsabteilung
16.600 € / 33.900 €Personalkosten 2026 (ab Juli) / 2027
76laufende Gerichtsfälle (Stand 19.12.2025)
Aus den Unterlagen zitiert (8)
  • „Im Stellenplan 2026 werden für Verwaltungstätigkeiten 0,5 Stellen mit der Wertigkeit EG 8 TVöD in der Abteilung 31.1 – Recht - eingerichtet.“
  • „Abstimmungsergebnis: einstimmig ohne Enthaltungen“
  • „Daher werde die Einrichtung solcher Stellen unterstützt.“
  • „Dezernentin Sabine Schüller stellt klar, dass nicht auf eine Amtsleitungsstelle, sondern auf eine Abteilungsleitungsstelle verzichtet werde.“
  • „Aktuell sind die juristischen Sachbearbeiterinnen in der Abteilung Recht zu einem Großteil der Arbeitszeit mit der Durchführung von niederschwelligen Verwaltungstätigkeiten beschäftigt.“
  • „Die aktuelle Zahl (Stand: 19.12.2025) der laufenden Gerichtsfälle beträgt 76“
  • „16.600 € 33.900 €“
  • „zukünftig die Kosten für eine externe Rechtsberatung reduziert werden.“
Drucksache 716.25 im Ratsinformationssystem
TOP 11abgelehnt

Keine Viertelstelle für die Verfolgung von wildem Müll

Offizieller Titel: Stellenplan 2026; hier: Einrichtung von 0,25 Stellen zur Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten aus dem Bereich Abfälle/ wilder Müll in der Abteilung 21.1 – Allgemeines Ordnungswesen · Beschlussvorlage

Wer Müll auf öffentlichen Flächen ablädt, kann mit einem Bußgeld belegt werden. Feste Stellenanteile dafür gab es laut Vorlage bisher nicht. Vom 31.01. bis 31.08.2025 führte die Fachabteilung 35 Verfahren mit (möglicher) Verursacherin oder Verursacher und 99 ohne. Laut einem Nachtrag der Abteilung 21.1 zur Niederschrift des Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschusses wurden im selben Zeitraum in 9 Fällen Geldbußen von zusammen 3.656,50 Euro verhängt. Der Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschuss hatte die Stelle mehrheitlich empfohlen.

Was der Rat entschieden hat

Die Verwaltung wollte 0,25 Stellen (EG 9a TVöD) in der Abteilung 21.1 einrichten. Stadtverordneter Andreas Lipp (SPD) sprach sich dafür aus, damit Anträge an das Ordnungsamt zeitnah bearbeitet werden können. Stadtverordneter Ralph F. Löhr (CDU) sprach sich dagegen aus: Zuerst brauche es ein grundsätzliches System zur Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten. Stadtverordnete Annika Effertz (Bündnis 90/Die Grünen) hielt ein Gesamtkonzept für nötig, vor allem für den operativen Bereich. Der Rat hat die Stelle abgelehnt.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „abgelehnt 22 Ja-Stimmen (13 SPD, 1 B90/Grüne, 3 BBK/UWG 2 Linke, 2 Piraten, Bürgermeister) 35 Nein-Stimmen (18 CDU, 9 AfD, 6 B90/Grüne, 2 FDP) ohne Enthaltungen“.

Was das für dich heißt

Die Stellenanteile werden nicht eingerichtet. Die Verwaltung hatte Kosten von 9.200 Euro für 2026 (ab Juli) und 18.800 Euro für 2027 genannt. Laut Ausschussniederschrift können diese Personalkosten nicht über die Abfallgebühren umgelegt werden.

Wert laut VorlageWofür
35 / 99Verfahren mit / ohne (möglichen) Verursacher, 31.01. bis 31.08.2025
3.656,50 EuroGeldbußen in 9 Fällen im selben Zeitraum
9.200 € / 18.800 €geplante Personalkosten 2026 (ab Juli) / 2027
Aus den Unterlagen zitiert (13)
  • „Abstimmungsergebnis: abgelehnt 22 Ja-Stimmen (13 SPD, 1 B90/Grüne, 3 BBK/UWG 2 Linke, 2 Piraten, Bürgermeister) 35 Nein-Stimmen (18 CDU, 9 AfD, 6 B90/Grüne, 2 FDP) ohne Enthaltungen“
  • „Stadtverordneter Andreas Lipp spricht sich für die Einrichtung der Stelle aus.“
  • „Stadtverordneter Ralph F. Löhr spricht sich gegen die Einrichtung der 0,25-Stelle aus.“
  • „grundsätzliches System zur Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten geschaffen werden.“
  • „Stadtverordnete Annika Effertz teilt diese Einschätzung.“
  • „insbesondere zur Stärkung des operativen Bereichs und nicht vorrangig der Verwaltung.“
  • „Während dieser Zeit wurden 35 Verfahren mit Verursacher/in bzw. möglicher/m Verursacher/in und 99 ohne Verursacher/in geführt.“
  • „In 9 Fällen wurden Geldbußen in einer Gesamthöhe von 3.656,50 Euro erteilt.“
  • „Eine Umlegung der Personalkosten im Rahmen der Abfallkalkulation kann nicht erfolgen.“
  • „PSK 12.122.99 - xxx 9.200 18.800“
  • „Abstimmungsergebnis: so beschlossen mit 12 Stimmen“
  • „Nachtrag aus der Abteilung 21.1“
  • „Beschluss der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschusses vom 21.04.2026“
Drucksache 98.26 im Ratsinformationssystem
TOP 12abgelehnt

Keine zusätzlichen Stellen für die Digitalisierung der Verwaltung

Offizieller Titel: Stellenplan 2026; hier: Einrichtung von 1,5 zusätzlichen Stellen in der Abteilung 35.1 - Strategisches Projektmanagement und Digitalisierung · Beschlussvorlage

Die Verwaltung wollte 1,5 Stellen (EG 10 TVöD / A 11) für die Digitalisierung interner Abläufe und den Ausbau der elektronischen Akte (Dokumentenmanagementsystem) schaffen. Laut Vorlage hat die Verwaltung rund 5.200 Verwaltungsprozesse; ohne zusätzliche Kräfte drohten Verzögerungen auch bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG).

Was der Rat entschieden hat

Stadtverordneter Norman Franke (CDU) erklärte, die CDU-Fraktion wolle wie der Rhein-Erft-Kreis die Umsetzung extern vergeben und lehne die Stellen ab. Stadtverordneter Andreas Lipp (SPD) und Dezernent Cem Yilmaz sprachen sich für die Stellen aus; laut Yilmaz hat die Stadt bei der Digitalisierung etwa fünf bis zehn Jahre Rückstand. Stadtverordnete Annika Effertz (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich für ein Gesamtkonzept mit externer Unterstützung aus, Stadtverordneter Sascha Hümmer (AfD) für ein strukturiertes Konzept für die kommenden Jahre. Stadtverordneter Daniel Dobbelstein (SPD) verwies darauf, dass das OZG schon 2022 hätte umgesetzt sein müssen. Stadtverordnete Alessa Flohe (Piraten) warb für einen Kompromiss mit 0,5 oder einer Stelle. Der Rat hat die Stellen abgelehnt.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „abgelehnt 18 Ja-Stimmen (13 SPD, 2 Piraten, 2 Linke, Bürgermeister) bei 39 Nein-Stimmen (18 CDU; 9 AfD, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG, 2 FDP) ohne Enthaltungen“.

Was das für dich heißt

Die Stellen werden nicht eingerichtet. Die Vorlage hatte Personalkosten von 65.700 Euro für 2026 (ab Juli) und 134.000 Euro für 2027 genannt, dazu 5.000 Euro für die Arbeitsplatzausstattung.

Wert laut VorlageWofür
1,5 Stellenbeantragt, abgelehnt
65.700 € / 134.000 €geplante Personalkosten 2026 (ab Juli) / 2027
rund 5.200Verwaltungsprozesse laut KGSt-Prozesskatalog
Aus den Unterlagen zitiert (11)
  • „Abstimmungsergebnis: abgelehnt 18 Ja-Stimmen (13 SPD, 2 Piraten, 2 Linke, Bürgermeister) bei 39 Nein-Stimmen (18 CDU; 9 AfD, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG, 2 FDP) ohne Enthaltungen“
  • „Aus diesem Grund lehne die Fraktion die Einrichtung der vorgesehenen Stellen ab.“
  • „Stadtverordneter Andreas Lipp spricht sich für die Einrichtung der Stellen aus.“
  • „Dezernent Cem Yilmaz plädiert ebenfalls für die Einrichtung der Stellen.“
  • „einen Rückstand von etwa fünf bis zehn Jahren aufzuholen.“
  • „Stattdessen spricht sie sich für die Einbindung externer professioneller Unterstützung un d die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts aus.“
  • „kommenden Jahre ein strukturiertes Konzept mit klaren Stellenbeschreibungen zu entwickeln“
  • „dass die Umsetzung des OZG bereits im Jahr 2022 hätte abgeschlossen sein müssen.“
  • „zumindest die Einrichtung von 0,5 oder einer Stelle zu prüfen.“
  • „von rund 5.200 Verwaltungsprozessen ausgegangen werden.“
  • „65.700 € 134.000 €“
Drucksache 715.25 im Ratsinformationssystem

Weitere Beschlüsse

TOP 13beschlossen (Vorschlag der CDU-Fraktion); zusätzliche Stelle abgelehnt

Ansprechstelle für Vereine: keine neue Stelle, Aufgabe ins Bürgermeisterbüro

Offizieller Titel: Stellenplan 2026; hier: Einrichtung einer zusätzlichen Stelle als Koordinations- und Ansprechstelle für Vereinsangelegenheiten in der Abteilung 22.1 – Sport, Tourismus und Kultur · Beschlussvorlage

Details anzeigen

Die Verwaltung wollte eine zusätzliche Stelle (EG 9c TVöD / A 10) als zentrale Ansprech- und Koordinationsstelle für Vereine schaffen. Arbeitskreis Personal und Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschuss hatten die Vorlage abgelehnt. Der Kämmerer hatte erklärt, die Vorlage könne nicht nachvollzogen werden, und aus finanzieller Sicht nicht empfohlen. Die SPD-Fraktion beantragte, diese Stelle und die Tourismusstelle (TOP 14) zu einer halben Stelle zusammenzufassen und das im Stellenplan 2027 umzusetzen. In der Sitzung kamen mündlich Vorschläge der Piraten-Gruppe und der CDU-Fraktion hinzu.

Was der Rat entschieden hat

Der Bürgermeister ließ über die drei Vorschläge einzeln abstimmen. Der SPD-Vorschlag wurde abgelehnt. Abgelehnt wurde auch der Vorschlag der Piraten-Gruppe, zu prüfen, ob die Aufgabe mit 0,2 bis 0,3 Stellenanteilen in einer bestehenden Stelle erledigt werden kann. Angenommen wurde der Vorschlag der CDU-Fraktion: Die zusätzliche Stelle wird abgelehnt, die Aufgabe übernimmt das Bürgermeisterbüro (Amt 10) ohne zusätzliche Stelle.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

SPD-Vorschlag: „abgelehnt 16 Ja-Stimmen (13 SPD, 2 Linke, Bürgermeister) 39 Nein-Stimmen (18 CDU, 9 AfD, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG, 2 FDP) bei 2 Enthaltungen (Piraten)“. Vorschlag der Piraten-Gruppe: „abgelehnt 18 Ja-Stimmen (13 SPD, 2 Linke, 2 Piraten, Bürgermeister) 37 Nein-Stimmen (18 CDU, 9 AfD, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG) 2 Enthaltungen (FDP)“. Vorschlag der CDU-Fraktion: „angenommen 39 Ja-Stimmen (18 CDU, 9 AfD, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG, 2 FDP) 16 Nein-Stimmen (13 SPD, 2 Linke, Bürgermeister) bei 2 Enthaltungen (Piraten)“.

Was das für dich heißt

Eine eigene Stelle für Vereinsangelegenheiten gibt es nicht. Anliegen der Vereine sollen im Bürgermeisterbüro gebündelt werden. Die Vorlage hatte für die Stelle Personalkosten von 45.900 Euro für 2026 (ab Juli) und 93.700 Euro für 2027 genannt.

Wert laut VorlageWofür
1,0 Stellebeantragt, nicht eingerichtet
45.900 € / 93.700 €geplante Personalkosten 2026 (ab Juli) / 2027
Aus den Unterlagen zitiert (12)
  • „Bürgermeister Thomas Jurczyk stellt alle drei Beschlussvorschläge jeweils gesondert zur Abstimmung.“
  • „zusammenzufassen und in Form einer 0,5-Planstelle in der Abteilung 22 (Amt 22) umzusetzen.“
  • „Abstimmungsergebnis: abgelehnt 16 Ja-Stimmen (13 SPD, 2 Linke, Bürgermeister) 39 Nein-Stimmen (18 CDU, 9 AfD, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG, 2 FDP) bei 2 Enthaltungen (Piraten)“
  • „ob die Aufgaben mit einem Stellenanteil von 0,2 bis 0,3 innerhalb einer bestehenden Stelle wahrgenommen werden können.“
  • „Abstimmungsergebnis: abgelehnt 18 Ja-Stimmen (13 SPD, 2 Linke, 2 Piraten, Bürgermeister) 37 Nein-Stimmen (18 CDU, 9 AfD, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG) 2 Enthaltungen (FDP)“
  • „Die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle als Koordinations- und Ansprechstelle für Vereinsangelegenheiten wird abgelehnt.“
  • „Die Aufgabenwahrnehmung soll stattdessen organisatorisch im Amt 10 (Bürgermeisterbüro) verortet und von dort wahrgenommen werden. Hierfür wird keine zusätzliche Stelle eingerichtet.“
  • „Abstimmungsergebnis: angenommen 39 Ja-Stimmen (18 CDU, 9 AfD, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG, 2 FDP) 16 Nein-Stimmen (13 SPD, 2 Linke, Bürgermeister) bei 2 Enthaltungen (Piraten)“
  • „Die Vorlage kann nicht nachvollzogen werden.“
  • „Arbeitskreis Personal 10.03.2026 abgelehnt“
  • „Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschuss 21.04.2026 abgelehnt“
  • „45.900 € 93.700 €“
Drucksache 15.26 im Ratsinformationssystem
TOP 14beschlossen

Neue Stelle für die Tourismusentwicklung

Offizieller Titel: Stellenplan 2026; hier: Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für die Tourismusentwicklung in der Abteilung 22.1 – Sport, Tourismus und Kultur · Beschlussvorlage

Details anzeigen

Mit dem Strukturwandel im Rheinischen Revier und der künftigen Entwicklung des Hambacher Tagebaus sieht die Verwaltung Chancen für den Tourismus in Kerpen. Eine neue Stelle soll unter anderem ein Tourismuskonzept erarbeiten, Fördermittel einwerben und sich mit der Region vernetzen. Der Kämmerer empfahl wegen der Haushaltslage, der Vorlage nicht zu folgen; er hielt eine Bündelung mit anderen Städten für angemessener. Ein SPD-Antrag, diese Stelle mit der Vereinsstelle (TOP 13) zu einer halben Stelle zusammenzufassen, war unter TOP 13 abgelehnt worden.

Was der Rat entschieden hat

Auf Empfehlung des Arbeitskreises Personal und des Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschusses hat der Rat in der Abteilung 22.1 eine zusätzliche Stelle (EG 11 TVöD) für die Tourismusentwicklung eingerichtet, mit Überprüfung nach zwei Jahren.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „40 Ja-Stimmen (18 CDU, 9 AfD, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG, 2 Piraten, Bürgermeister) 17 Nein-Stimmen (13 SPD, 2 Linke, 2 FDP) ohne Enthaltungen“.

Was das für dich heißt

Die Vorlage nennt Personalkosten von 47.100 Euro für 2026 (ab Juli) und 96.000 Euro für 2027, dazu 5.000 Euro für die Arbeitsplatzausstattung.

Wert laut VorlageWofür
1,0 Stelle (EG 11)Tourismusentwicklung
47.100 € / 96.000 €Personalkosten 2026 (ab Juli) / 2027
Aus den Unterlagen zitiert (8)
  • „Im Stellenplan 2026 wird in der Abteilung 22.1 eine (1,0) zusätzliche Stellen mit der Wertigkeit EG 11 TVöD für die Tourismusentwicklung eingerichtet.“
  • „40 Ja-Stimmen (18 CDU, 9 AfD, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG, 2 Piraten, Bürgermeister) 17 Nein-Stimmen (13 SPD, 2 Linke, 2 FDP) ohne Enthaltungen“
  • „die Erarbeitung und Umsetzung eines kommunalen Tourismuskonzeptes,“
  • „die Akquise und Begleitung von Fördermitteln,“
  • „Aus Gründen der Zusätzlichkeit und Freiwilligkeit der Aufgabenstellung empfehle ich im Hinblick auf die Haushaltslage, dem Beschlussentwurf der Verwaltung nicht zu folgen.“
  • „die Bündelung von Kräften mehrerer Städte für angemessener als ein isoliertes Vorgehen“
  • „47.100 € 96.000 €“
  • „der künftigen Entwicklung des Hambacher Tagebaus“
Drucksache 10.26 im Ratsinformationssystem
TOP 15vertagt

Mehr Personal fürs Schulsekretariat: Entscheidung auf 2027 verschoben

Offizieller Titel: Stellenplan 2026; hier: Einrichtung von zusätzlichen Stellenanteilen im Sekretariat der Europaschule · Beschlussvorlage

Details anzeigen

Die Verwaltung wollte das Schulsekretariat um eine Stelle (EG 6 TVöD) erweitern. Laut Begründung ist es derzeit mit 4,34 Vollzeitstellen ausgestattet, berechnet im Jahr 2016. Seitdem sei die Schülerzahl gestiegen; durch die Rückkehr zu G9 kommen am 01.09.2026 rund 270 Schülerinnen und Schüler hinzu. Die Begründung spricht vom Europagymnasium, Titel und Beschlussentwurf von der Europaschule.

Was der Rat entschieden hat

Auf Antrag der CDU-Fraktion hat der Rat Beratung und Beschluss in die Stellenplan- und Haushaltsberatungen 2027 verschoben.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „28 Ja-Stimmen (18 CDU, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG) 27 Nein-Stimmen (13 SPD, 9 AfD, 2 Piraten 2 Linke, Bürgermeister) bei 2 Enthaltungen (FDP)“.

Was das für dich heißt

Die zusätzliche Stelle kommt vorerst nicht. Die Vorlage hatte Personalkosten von 32.700 Euro für 2026 (ab Juli) und 66.600 Euro für 2027 genannt.

Wert laut VorlageWofür
4,34Vollzeitstellen im Schulsekretariat heute
rund 270zusätzliche Schülerinnen und Schüler ab 01.09.2026 durch G9
32.700 € / 66.600 €geplante Personalkosten 2026 (ab Juli) / 2027
Aus den Unterlagen zitiert (7)
  • „Auf Antrag der CDU-Fraktion beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen die Beratung un d Beschlussfassung in die Stellenplan-/Haushaltsberatungen 2027 zu verschieben.“
  • „28 Ja-Stimmen (18 CDU, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG) 27 Nein-Stimmen (13 SPD, 9 AfD, 2 Piraten 2 Linke, Bürgermeister) bei 2 Enthaltungen (FDP)“
  • „Das Schulsekretariat des Europagymnasiums ist derzeit mit 4,34 VZÄ im Stellenplan ausgewiesen.“
  • „Grundlage hierfür war eine Stellenbemessung aus dem Jahr 2016.“
  • „erhöht sich die Schülerzahl am 01.09.2026 um eine zusätzliche Jahrgangsstufe. Dies entspricht einer Mehrung von rund 270 Schülerinnen und Schülern.“
  • „Wertigkeit EG 6 TVöD für das Schulsekretariat an der Europaschule eingerichtet.“
  • „32.700 € 66.600 €“
Drucksache 112.26 im Ratsinformationssystem
TOP 16beschlossen

1,33 Stellen mehr für Liegenschaften, Land- und Forstwirtschaft

Offizieller Titel: Stellenplan 2026; hier: Einrichtung von 1,33 zusätzlichen Stellen für den Arbeitsbereich Land- und Forstwirtschaft im Amt 17 – Bodenmanagement und Liegenschaften · Beschlussvorlage

Details anzeigen

Im Amt 17 (Bodenmanagement und Liegenschaften) sind laut Vorlage rund 300 Projekte in Arbeit; seit 2018 hat die Stadt rund 1,2 Millionen Quadratmeter Ackerland gekauft und damit ihre Flächen verdoppelt. Pachtverträge werden heute meist nur noch für ein bis drei Jahre geschlossen. Die Verwaltung schlug vor, die Stelle für Land- und Forstwirtschaft von 0,67 auf 1,0 aufzustocken und eine weitere Stelle einzurichten.

Was der Rat entschieden hat

Auf Empfehlung des Arbeitskreises Personal und des Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschusses hat der Rat insgesamt 1,33 zusätzliche Stellen (EG 9a TVöD) im Amt 17 eingerichtet, mit Überprüfung nach zwei Jahren.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „53 Ja-Stimmen (18 CDU, 13 SPD, 9 AfD, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG, 2 Linke, Bürgermeister) 2 Nein (FDP) bei 2 Enthaltungen (Piraten)“.

Was das für dich heißt

Laut Vorlage kosten die Stellen 49.000 Euro im Jahr 2026 (ab Juli) und 100.300 Euro im Jahr 2027. Nach einer vorsichtigen Schätzung der Verwaltung dürften durch zusätzliche Projekte, abhängig von politischen Vorgaben, Einnahmen in einem hohen sechsstelligen Bereich pro Jahr erzielbar sein; der Kämmerer konnte nach eigener Aussage nicht abschätzen, ob der Umfang der Erweiterung gerechtfertigt ist.

Wert laut VorlageWofür
+0,33 und +1,0Aufstockung Land- und Forstwirtschaft und neue Stelle
49.000 € / 100.300 €Personalkosten 2026 (ab Juli) / 2027
rund 1,2 Mio. m²seit 2018 gekauftes Ackerland
Aus den Unterlagen zitiert (9)
  • „Im Stellenplan 2026 werden Stellenanteile von insgesamt 1,33 zusätzliche Stellen mit der Wertigkeit EG 9a TVöD“
  • „53 Ja-Stimmen (18 CDU, 13 SPD, 9 AfD, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG, 2 Linke, Bürgermeister) 2 Nein (FDP) bei 2 Enthaltungen (Piraten)“
  • „Derzeit sind ca. 300 Projekte mit unterschiedlicher Priorisierung in Amt 17 verortet“
  • „Insgesamt konnten in diesem Zeitraum rund 1,2 Millionen m² Ackerlandflächen erworben werden“
  • „Diese Stelle sollte aus den dargestellten Gründen von 0,67 auf 1,0 Stellenanteile aufgestockt werden“
  • „Einnahmen in einem hohen sechsstelligen Bereich pro Jahr erzielbar sein dürften.“
  • „49.000 € 100.300 €“
  • „in diesem Maß tatsächlich gerechtfertigt ist.“
  • „Nach einer vorsichtigen Schätzung ist davon auszugehen“
Drucksache 700.25 im Ratsinformationssystem
TOP 17beschlossen

Halbe Stelle für die Koordination der Ganztagsbetreuung

Offizieller Titel: Stellenplan 2026; hier: Einrichtung von 0,5 zusätzlichen Stellen für die Koordination der Ganztagsbetreuung in der Abteilung 23.3 – Kinder- und Jugendförderung, Vormundschaften · Beschlussvorlage

Details anzeigen

Ab dem 01.08.2026 gilt schrittweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Eine Koordinationsstelle soll Bedarfe planen, die Ferienbetreuung absichern und Fördermittel einwerben. Auf Nachfrage erläuterte die zuständige Amtsleiterin, dass die Stelle die Ferienspiele des Jugendamts und die Ferienangebote der Offenen Ganztagsschulen abdecken soll. Laut Beigeordnetem Markus Meurer soll vermieden werden, dass für die Sommerferien 2027 ein gesondertes Vorab-Anmeldeverfahren für Kinder mit Rechtsanspruch nötig wird. Rückläufige Schülerzahlen sind laut Meurer derzeit nicht erkennbar.

Was der Rat entschieden hat

Auf Empfehlung des Arbeitskreises Personal und des Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschusses hat der Rat 0,5 Stellen (S15 TVSuE) in der Abteilung 23.3 eingerichtet, mit Überprüfung nach zwei Jahren.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig ohne Enthaltungen“.

Was das für dich heißt

Laut Vorlage kostet die halbe Stelle 23.200 Euro im Jahr 2026 (ab Juli) und 47.200 Euro im Jahr 2027.

Wert laut VorlageWofür
0,5 Stelle (S15)Koordination Ganztag
23.200 € / 47.200 €Personalkosten 2026 (ab Juli) / 2027
01.08.2026Beginn des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung
Aus den Unterlagen zitiert (7)
  • „Wertigkeit S15 TVSuE für die Koordination der Ganztagsbetreuung für Grundschulki nder“
  • „Abstimmungsergebnis: einstimmig ohne Enthaltungen“
  • „dass die Stelle beide Bereiche abdecken solle.“
  • „ab dem 01.08.2026 in Kraft tretende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung“
  • „Kinder mit Rechtsanspruch für die Sommerferien 2027 in einem gesonderten Vorab- Anmeldeverfahren berücksichtigt werden müssten“
  • „dass weder der aktuelle Schulentwicklungsplan noch die derzeit vorliegenden Anmeldezahlen auf rückläufige Schülerzahlen hindeuteten.“
  • „23.200 € 47.200 €“
Drucksache 12.26 im Ratsinformationssystem
TOP 18abgelehnt

Kein flexibles Einsatzteam für Personalengpässe

Offizieller Titel: Stellenplan 2026; hier: Einrichtung von zusätzlichen Stellen für ein flexibles Einsatzteam · Beschlussvorlage

Details anzeigen

Nach dem Vorbild der Stadt Kiel wollte die Verwaltung ein zentrales Team aus drei Stellen schaffen, das bei Krankheitsausfällen oder Arbeitsspitzen für jeweils drei bis neun Monate in verschiedenen Ämtern aushilft, etwa im Bürgerbüro oder in der Wohngeldstelle. Kiel hat laut Vorlage den Umfang inzwischen auf 50 Stellen erhöht. Der Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschuss hatte die Stellen abgelehnt.

Was der Rat entschieden hat

Die Verwaltung schlug 3,0 Stellen vor (2,0 Stellen 9c TVöD/A10 und 1,0 Stelle 9a TVöD). Der Rat hat das abgelehnt.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „abgelehnt 18 Ja-Stimmen (13 SPD, 2 Piraten 2 Linke, Bürgermeister) 39 Nein-Stimmen (18 CDU, 9 AfD, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG, 2 FDP) ohne Enthaltungen“.

Was das für dich heißt

Das Einsatzteam wird nicht eingerichtet. Die Vorlage hatte Personalkosten von 128.800 Euro für 2026 (ab Juli) und 262.700 Euro für 2027 genannt, dazu 15.000 Euro für die Ausstattung.

Wert laut VorlageWofür
3,0 Stellenbeantragt, abgelehnt
128.800 € / 262.700 €geplante Personalkosten 2026 (ab Juli) / 2027
Aus den Unterlagen zitiert (7)
  • „Abstimmungsergebnis: abgelehnt 18 Ja-Stimmen (13 SPD, 2 Piraten 2 Linke, Bürgermeister) 39 Nein-Stimmen (18 CDU, 9 AfD, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG, 2 FDP) ohne Enthaltungen“
  • „3,0 Stellen für ein flexibles Einsatzteam eingerichtet (2,0 Stellen mit der Wertigkeit 9c TVöD/ A10 LBesG und 1,0 Stelle mit der Stellenwertigkeit 9a TVöD).“
  • „Der Einsatzzeiten liegen in der Regel zwischen 3 und 9 Monaten.“
  • „hat den Stellenumfang aufgrund der positiven Erfahrungen aktuell auf 50 erhöht.“
  • „Abstimmungsergebnis: abgelehnt mit 13 Stimmen“
  • „128.800 262.700“
  • „insgesamt 15.000 € an.“
Drucksache 71.26 im Ratsinformationssystem
TOP 19abgelehnt

Dezernentenstelle wird nicht gestrichen

Offizieller Titel: Streichung der Dezernentenstelle hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen · Antrag

Details anzeigen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte, die im Stellenplan vorgesehene, noch unbesetzte Dezernentenstelle zu streichen, um angesichts der Haushaltslage zu sparen. Die Verwaltung war im vergangenen Jahr von fünf auf sechs Dezernate umgestellt worden.

Was der Rat entschieden hat

Für den Antrag sprachen in der Debatte die Stadtverordneten Annika Effertz, Eric Winzer und Pia Wilms (alle Bündnis 90/Die Grünen). Für die Beibehaltung der Stelle argumentierten Stadtverordneter Andreas Lipp (SPD), Stadtverordneter Sascha Hümmer (AfD), Bürgermeister Thomas Jurczyk und Stadtverordneter H. Heinrich Funke (CDU). Stadtverordnete Alessa Flohe (Piraten) wies darauf hin, dass Dezernenten Führungs- und Steuerungsaufgaben wahrnehmen. Stadtverordnete Rébecca Neumann (BBK/UWG) erklärte, das aktuelle Organigramm beruhe bereits auf sechs Dezernaten. Der Rat hat den Antrag abgelehnt.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „abgelehnt 9 Ja-Stimmen (7 B90/Grüne, 2 FDP) bei 48 Nein-Stimmen (18 CDU, 13 SP, 9 AfD, 3 BBK, 2 Linke, 2 Piraten, Bürgermeister) und ohne Enthaltungen“ (so in der Niederschrift).

Was das für dich heißt

Die Dezernentenstelle bleibt im Stellenplan. Laut Bürgermeister ist bei der Zahl der Aufgaben und den anstehenden Großprojekten eine angemessene Führungsstruktur nötig.

Wert laut VorlageWofür
6Dezernate nach der Umstellung im vergangenen Jahr (vorher 5)
Aus den Unterlagen zitiert (13)
  • „wir beantragen, die im aktuellen Stellenplan nicht besetzte Dezernentenstelle, zu streichen.“
  • „Abstimmungsergebnis: abgelehnt 9 Ja-Stimmen (7 B90/Grüne, 2 FDP) bei 48 Nein-Stimmen (18 CDU, 13 SP, 9 AfD, 3 BBK, 2 Linke, 2 Piraten, Bürgermeister) und ohne Enthaltungen“
  • „Stadtverordnete Annika Effertz führt für die antragstellende Fraktion aus“
  • „sehe er keine Notwendigkeit, die Dezernentenstelle zu besetzen.“
  • „Stadtverordnete Pia Wilms erklärt, dass bei einer Entscheidung zur Streichung der Stelle aus ihrer Sicht keine erneute Umstrukturierung erforderlich sei.“
  • „Die anfallenden Aufgaben müssten organisatorisch und personell bewältigt werden.“
  • „Er wirbt daher für die Besetzung der Dezernentenstelle.“
  • „Bürgermeister Thomas Jurczyk spricht sich ebenfalls für den Erhalt der Dezernentenstelle aus.“
  • „Stadtverordneter H. Heinrich Funke schließt sich den Ausführungen des Bürgermeisters ausdrücklich an.“
  • „sondern Führungs- und Steuerungsaufgaben wahrnehmen.“
  • „Struktur mit sechs Dezernaten.“
  • „Umstellung von fünf auf sechs Dezernate“
  • „anstehenden Großprojekte sei eine angemessene Führungsstruktur erforderlich.“
Drucksache 279.26 im Ratsinformationssystem
TOP 20beschlossen

Stellenplan 2026 beschlossen

Offizieller Titel: Stellenplan 2026; hier: Entwurf Stellenplan 2026 · Beschlussvorlage

Details anzeigen

Der Stellenplan legt fest, welche Stellen die Stadtverwaltung haben darf. Der Entwurf enthielt noch nicht die Einzelvorlagen zu zusätzlichen Stellen, über die in dieser Sitzung entschieden wurde (TOP 9 bis 18). Laut Vorlage soll außerdem eine Assistenzstelle in der Abteilung 27.2 – Wohnen von 0,32 auf 0,5 Stellenanteile erhöht werden. Der Beschluss zum gemeinsamen Antrag von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und BBK/UWG (TOP 20.1) wurde vorgezogen.

Was der Rat entschieden hat

Der Rat hat den Entwurf des Stellenplans 2026 mit den Erläuterungen der Verwaltung beschlossen. Die Ergebnisse der Einzelvorlagen aus dieser Sitzung werden je nach Abstimmungsergebnis eingearbeitet.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „55 Ja-Stimmen (18 CDU; 13 SPD, 9 AfD, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG, 2 Linke, 2 Piraten, Bürgermeister) bei 2 Nein-Stimmen (FDP) ohne Enthaltungen“.

Was das für dich heißt

Der Stellenplan gehört zum Haushaltsplan 2026, über den unter TOP 34 abgestimmt wurde. Laut Bürgermeister werden alle Personal- und Stellenplanbeschlüsse der Sitzung samt ihren finanziellen Folgen in die Veränderungsliste zum Haushalt aufgenommen.

Wert laut VorlageWofür
0,32 → 0,5Stellenanteile der Assistenzstelle in der Abteilung 27.2 – Wohnen
Aus den Unterlagen zitiert (7)
  • „Der Stadtrat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den der Vorlage als Anlage beigefüg ten Entwurf des Stellenplans für das Jahr 2026“
  • „Die Einzelfallvorlagen aus dieser Sitzung werden je nach Abstimmungsergebnissen eingearbeitet.“
  • „55 Ja-Stimmen (18 CDU; 13 SPD, 9 AfD, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG, 2 Linke, 2 Piraten, Bürgermeister) bei 2 Nein-Stimmen (FDP) ohne Enthaltungen“
  • „Daher ist die Beratung und Beschlussfassung vorzuziehen“
  • „sollte daher der Stellenumfang um 0,18 Stellenanteile auf 0,5 Stellenanteile erhöht werden.“
  • „zum Bereich Personal/Stellenplan einschließlich der hieraus resultierenden haushaltsmäßigen Auswirkungen in die Veränderungsliste zum Haushaltsplan aufgenommen werden.“
  • „Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 einschließlich des Stellenplanes“
Drucksache 7.26 im Ratsinformationssystem
TOP 20.1beschlossen

Keine Sprungbeförderungen und Beförderungssperre im höheren Dienst

Offizieller Titel: Stellenplan 2026; Entwurf Stellenplan 2026 hier: gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU; B90/Grüne und BBK/UWG · Beschlussvorlage

Details anzeigen

Die Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und BBK/UWG beantragten Regeln für Beförderungen in der Verwaltung. Die Verwaltung erklärte in einer Stellungnahme, gesetzliche Wartezeiten seien eingehalten worden; einzelne Fälle hätten aber nicht in jeder Hinsicht den heute anzulegenden beamtenrechtlichen Anforderungen entsprochen, vor allem bei Stellenausschreibungen. Sie sicherte zu, keine Sprungbeförderungen mehr vorzunehmen. Stadtverordneter Norman Franke (CDU) bat darum, den Antrag zur Abstimmung zu stellen.

Was der Rat entschieden hat

Der Rat hat die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen und beschlossen: Sprungbeförderungen bei Beamten werden nicht durchgeführt; bei Angestellten gibt es Beförderungen nur im Rahmen der rechtlichen bzw. tariflichen Regeln. Für Beförderungen im ehemals höheren Dienst gilt eine Sperre von zwei Jahren ab der letzten Beförderung. Bei Stellen, die höher besoldet sind als ihr Stellenwert, wird geprüft, ob passende Stellen geschaffen werden können. Neu- und Nachbesetzungen sollen den tatsächlichen Stellenwert berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „41 Ja-Stimmen (18 CDU, 9 AfD, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG, 2 Linke, 2 Piraten) 14 Nein-Stimmen (13 SPD, Bürgermeister) bei 2 Enthaltungen (FDP)“.

Was das für dich heißt

Die Regeln gelten künftig für Beförderungen in der Stadtverwaltung. Die Verwaltung schlug vor, den Arbeitskreis Personal sofort einzuberufen und künftig mindestens zweimal im Jahr tagen zu lassen.

Wert laut VorlageWofür
2 JahreBeförderungssperre ab der letzten Beförderung (Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt)
Aus den Unterlagen zitiert (10)
  • „Er bittet daher darum, den Antrag zur Abstimmung zu stellen.“
  • „1) Die im Stellenplan 2026 aufgeführten Sprungbeförderungen im Bereich der Beamten werden nicht durchgeführt, da die Ämter regelmäßig zu durchlaufen sind.“
  • „wird eine Beförderungssperre von zwei Jahren ab der letzten Beförderung eingerichtet.“
  • „Hier wird beantragt, dass für das jeweilige Aufgabengebiet geprüft w ird, ob Stellen“
  • „41 Ja-Stimmen (18 CDU, 9 AfD, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG, 2 Linke, 2 Piraten) 14 Nein-Stimmen (13 SPD, Bürgermeister) bei 2 Enthaltungen (FDP)“
  • „Zunächst ist festzustellen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Beförderungswartezeiten eingehalten wurden.“
  • „einzelne Fallkonstellationen nicht in jeder Hinsicht den aktuell anzulegenden beamtenrechtlichen Anforderungen entsprochen haben.“
  • „Die Verwaltung sichert zu, auch künftig keine Sprungbeförderungen vorzunehmen.“
  • „dass der AK ab sofort mindestens zweimal pro Jahr standarisiert tagt“
  • „TOP 20.1 Stellenplan 2026; Entwurf Stellenplan 2026 hier: gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU; B90/Grüne und BBK/UWG“
Drucksache 7.26 1. Ergänzung im Ratsinformationssystem
TOP 22zur Kenntnis genommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen

Jahresabschluss 2025: Entwurf zeigt kleinen Überschuss

Offizieller Titel: Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 · Beschlussvorlage

Details anzeigen

Die Stadt muss für jedes Jahr einen Jahresabschluss aufstellen. Der Kämmerer hat den Entwurf für 2025 vorgelegt. Laut Vorlage haben sich vor allem bei den Pensionsrückstellungen und der Bewertung von Forderungen deutliche Verbesserungen gegenüber den vorsichtigen Prognosen ergeben, sodass der Entwurf einen kleinen Überschuss zeigt. In der Ergebnisrechnung des Entwurfs steht als Jahresergebnis 2025 ein Betrag von 519.521,47 Euro.

Was der Rat entschieden hat

Der Rat hat den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig ohne Enthaltungen“.

Was das für dich heißt

Das Ergebnis steht unter dem Vorbehalt der Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der Prüfbericht soll am 18. November 2026 im Rechnungsprüfungsausschuss vorliegen, die Feststellung des Abschlusses ist für die Ratssitzung am 15. Dezember 2026 vorgesehen.

Wert laut VorlageWofür
519.521,47 EuroJahresergebnis 2025 laut Entwurf der Ergebnisrechnung
15.12.2026geplante Feststellung des Jahresabschlusses im Rat
Aus den Unterlagen zitiert (7)
  • „Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 zur Kenntnis und überweist ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.“
  • „Abstimmungsergebnis: einstimmig ohne Enthaltungen“
  • „Insbesondere im Bereich der Pensionsrückstellungen und der Forderungsbewertung haben sich deutliche Verbesserungen gegenüber den vorsichtigen Prognosen zu Jahresanfang ergeben, so dass bislang im Entwurf sogar ein kleiner Überschuss gezeigt werden kann.“
  • „26 = Jahresergebnis 519.521,47“
  • „Dies gilt natürlich vorbehaltlich der Prüfung durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.“
  • „Es ist geplant, den Prüfbericht in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 18.November 2026 vorzulegen.“
  • „weiterhin in der Ratssitzung am 15. Dezember 2026 vorgesehen“
Drucksache 313.26 im Ratsinformationssystem
TOP 23beschlossen

Städtepartnerschaften: 15.000 Euro für das Programm 2026

Offizieller Titel: Veranstaltungen der Städtepartnerschaften 2026 und 2027 hier: Vorstellung der Planungen sowie Umsetzung des Programms 2026 und Mittelbereitstellung in 2026 · Beschlussvorlage

Details anzeigen

Kerpen hat Partnerschaften mit Oświęcim und St. Vith. Für 2026 sind unter anderem gegenseitige Besuche, Hinweisschilder auf die Partnerstädte an Ortseingängen (ca. 900 Euro) und ein Besuch von Jugendlichen auf Einladung der Feuerwehr in Oświęcim (ca. 8.000 bis 9.000 Euro für Flüge und Geschenke) geplant. 2027 wird die Partnerschaft mit Oświęcim 30 Jahre alt; dafür ist eine mehrtägige Jubiläumsveranstaltung geplant.

Was der Rat entschieden hat

Der Rat hat das Programm 2026 und 2027 zur Kenntnis genommen und beschlossen, das Programm 2026 umzusetzen und dafür 15.000 Euro bereitzustellen. Die Planung für 2027 wurde zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig ohne Enthaltungen“.

Was das für dich heißt

Für 2027 kalkuliert die Vorlage 35.000 Euro statt bisher 15.000 Euro. Der Kämmerer empfahl, darüber erst bei den Beratungen zum Haushalt 2027 zu entscheiden; beschlossen ist für 2027 bislang nur die Kenntnisnahme.

Wert laut VorlageWofür
15.000 €bereitgestellte Mittel 2026
35.000 €neue Kostenkalkulation 2027 (bisher 15.000 €)
1997 – 202730 Jahre Partnerschaft mit Oświęcim
Aus den Unterlagen zitiert (9)
  • „die Umsetzung des vorliegenden Programms für 2026 und somit die Bereitstell ung der angemeldeten Haushaltsmittel in Höhe von 15.000 €“
  • „die Kenntnisnahme der Planung für 2027.“
  • „Abstimmungsergebnis: einstimmig ohne Enthaltungen“
  • „Die Städtepartnerschaften der Kolpingstadt Kerpen mit Oświęcim und St. Vith“
  • „Kosten für die Schilder betragen ca. 900 €.“
  • „Es entstehen Kosten in Höhe von ca. 8.000 bis 9.000 € für Flüge und Geschenke.“
  • „30 Jahre Partnerschaft mit Oświȩcim: 1997 – 2027.“
  • „- neue Kostenkalkulation: 35.000 €“
  • „Die Erörterung über den Haushaltsansatz 2027 sollte in die gegen Jahresende 2026 stattfindenden Budgetberatungen anlässlich des Haushalts 2027 verschoben werden.“
Drucksache 199.26 im Ratsinformationssystem
TOP 24beschlossen

Buslinie 964 fährt künftig bis Buir

Offizieller Titel: Verlängerung der Buslinie 964 von Kerpen nach Buir sowie entsprechende Bereitstellung von Haushaltsmitteln ab 2027 · Beschlussvorlage

Details anzeigen

Die Linie 964 fährt bisher von Frechen über Horrem bis ins Kerpener Gewerbegebiet. Die Verlängerung über Manheim und Blatzheim bis zum Bahnhof Buir gehörte zu Kerpens Vorschlägen für den neuen Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises; der damalige Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hatte sie am 10.09.2024 einstimmig beschlossen, der Kreis hat sie aufgegriffen. Die drei Stadtteile mit rund 9.000 Einwohnern sollen montags bis freitags zweimal pro Stunde von Betriebsbeginn bis ca. 20 Uhr angebunden werden. Damit wäre laut Vorlage erstmals das Rathaus aus allen Stadtteilen direkt und ohne Umstieg mit dem Bus erreichbar.

Was der Rat entschieden hat

Auf Empfehlung des Arbeitskreises ÖPNV, des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt sowie des Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschusses hat der Rat die Verlängerung der Linie 964 vom Ausbildungszentrum in Kerpen bis Buir Bahnhof mit den damit verbundenen Kosten beschlossen.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig ohne Enthaltungen“.

Was das für dich heißt

Die Kreisverwaltung hat Kosten von 105.340 Euro für die Verlängerung genannt (laut Tagesordnung ab 2027). Laut Ausschussniederschrift spart die Stadt zur Gegenfinanzierung 23.528,09 Euro, weil die Linie SB15 eingestellt wird, die Linie 217 nicht mehr in Buir hält und Schulfahrten der Linie 933 nach Niederbolheim wegfallen. Umgesetzt werden soll die Verlängerung zum Winterfahrplanwechsel. Der Kämmerer hatte angesichts der Haushaltslage gefragt, ob auf die sechsstelligen jährlichen Mehrkosten verzichtet werden kann.

Wert laut VorlageWofür
105.340 €Kosten der Linienverlängerung laut Kreisverwaltung
23.528,09 €Minderausgaben der Stadt durch Einsparungen auf anderen Linien
2-mal pro StundeTakt montags bis freitags bis ca. 20 Uhr
rund 9.000Einwohner in Manheim, Blatzheim und Buir
Aus den Unterlagen zitiert (15)
  • „die tatsächliche Verlängerung der Linie 964 von Kerpen Ausbildungszentrum bis Buir Bahnhof in Verbindung mit den damit verbundenen Kosten.“
  • „Abstimmungsergebnis: einstimmig ohne Enthaltungen“
  • „Buir mit ihren insgesamt rund 9.000 Einwohnern montags bis freitags zweimal pro Stunde von Betriebsbeginn bis ca. 20.00 Uhr“
  • „Linie 964 ist zum 12.12.21 von Frechen Rathaus kommend über Horrem Bahnhof hinaus bis ins Kerpener Gewerbegebiet“
  • „aufgeführte Verlängerung von Linie 964 von Kerpen Ausbildungszentrum bis Buir Bf über Manheim und Blatzheim aufgegriffen.“
  • „Somit würde dann auch erstmalig das Rathaus von allen Stadtteilen aus direkt und umsteigefrei mit verschiedenen Buslinien erreicht“
  • „Nachdem diese am 10.09.24 vom damaligen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen einstimmig beschlossen wurde“
  • „ermittelten Kosten in Höhe von 105.340 € für die Linienverlängerung“
  • „Minderausgaben Kolpingstadt Kerpen: 11.425,23 €“
  • „Minderausgaben Kolpingstadt Kerpen: 5.874,06 €“
  • „Minderausgaben Kolpingstadt Kerpen: 6.228,80 €“
  • „Minderausgaben Kolpingstadt Kerpen: 23.528,09 €“
  • „Bereitstellung von Haushaltsmitteln ab 2027“
  • „damit die anschließende Umsetzung zum Winterfahrplanwechsel reibungslos erfolgen kann.“
  • „Bei einer Größenordnung von sechsstelligen jährlichen Mehrkosten muss angesichts der Haushaltslage die Frage gestellt werden, ob hierauf nicht verzichtet werden kann/muss.“
Drucksache 253.26 im Ratsinformationssystem
TOP 25beschlossen

Mehr Stadtnatur: Förderantrag bei der KfW wird vorbereitet

Offizieller Titel: Projekt „Ökologische Trittsteine Kerpen – Stadtnatur vernetzen und Biodiversität fördern“ hier: Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen · Beschlussvorlage

Details anzeigen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte ein Projekt „Ökologische Trittsteine“ beantragt: kleine naturnahe Flächen in der Stadt sollen Lebensräume für Insekten und Vögel schaffen und zur Klimaanpassung beitragen. Die Verwaltung hat zwei Förderwege geprüft. Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt würde zunächst eine Biodiversitätsstrategie und eine Projektstelle erfordern (Eigenanteil ca. 55.750 bis 79.750 Euro). Empfohlen hat die Verwaltung das KfW-Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ mit 50 Prozent Förderung, etwa für Baum- und Heckenpflanzungen oder Entsiegelung auf städtischen Flächen. Der Kämmerer empfahl, auf zusätzliche freiwillige Ausgaben zu verzichten.

Was der Rat entschieden hat

Der Rat hat die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen und die empfohlene Variante beschlossen: Die Verwaltung bereitet einen Antrag im KfW-Programm vor und entwickelt geeignete Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung städtischer Flächen. Die Eigenmittel von 25.000 Euro bei einem Gesamtvolumen von 50.000 Euro sind in den Haushaltsjahren 2026 bis 2029 zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „40 Ja-Stimmen (18 CDU, 9 AfD, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG, 2 Piraten, Bürgermeister) 17 Nein-Stimmen (13 SPD, 2 FDP, 2 Linke) ohne Enthaltungen“.

Was das für dich heißt

Ob die Förderung bewilligt wird, ist offen. Gefördert werden nur Maßnahmen auf städtischen Flächen; Dach- und Fassadenbegrünung sind in diesem Programm nicht förderfähig.

Wert laut VorlageWofür
50.000 €Gesamtprojektvolumen
25.000 €städtische Eigenmittel (Förderquote 50 %)
2026 – 2029Haushaltsjahre, in denen die Eigenmittel einzuplanen sind
Aus den Unterlagen zitiert (10)
  • „Die Verwaltung wird beauftragt, eine Antragstellung im Förderprogramm „Natürlic her Klimaschutz in Kommunen“ (s. B der Vorlage) der KfW vorzubereiten“
  • „Die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 25.000 € bei einem Gesamtprojektvolumen von 50.000 € sin d in den Haushaltsjahren 2026-2029 entsprechend zu berücksichtigen.“
  • „40 Ja-Stimmen (18 CDU, 9 AfD, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG, 2 Piraten, Bürgermeister) 17 Nein-Stimmen (13 SPD, 2 FDP, 2 Linke) ohne Enthaltungen“
  • „Lebensräume für Insekten, Vögel, Kleinsäuger und Amphibien schaffen,“
  • „Bei einer Förderquote von 75 % ergibt sich somit ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von ca. 55.750 € bis 79.750 €“
  • „Im Rahmen dieses Förderprogramms beträgt die Förderquote grundsätzlich 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.“
  • „Pflanzung von Bäumen, Sträuchern und Hecken“
  • „Sämtliche geförderte Maßnahmen müssen jedoch auf kommunalen Flächen umgesetzt werden.“
  • „Maßnahmen wie Dach- oder Fassadenbegrünungen sind im Rahmen dieses Förderprogramms hingegen nicht zuwendungsfähig.“
  • „einen Verzicht auf zusätzliche freiwillige Aufwendungen konsequenterweise auch in diesem Fall zu empfehlen.“
Drucksache 121.26 2. Ergänzung im Ratsinformationssystem
TOP 26.1beschlossen

Externe Rechtsberatung: 25.000 Euro weniger, 12.500 Euro für Fortbildung

Offizieller Titel: Anpassung der Rechtsberatungskosten hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 28.04.2026 · Antrag

Details anzeigen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte zunächst beantragt, das Budget für externe Rechtsberatung ganz zu streichen, weil das Rechtsamt personell verstärkt werde. Die Verwaltung riet ab: Im Budget seien auch Gerichtskosten laufender Verfahren enthalten, und in Einzelfällen sei externe Hilfe weiter nötig. Laut Vorlage hatte die Rechtsabteilung im April 2026 69 interne Beratungsfälle in Bearbeitung und 73 laufende Gerichtsfälle; das Fortbildungsbudget lag bei 2000 Euro. Mit einem Ergänzungsantrag änderten die Grünen ihren Antrag auf eine Kürzung. Beraten und beschlossen wurde unter TOP 26.1.

Was der Rat entschieden hat

Der Rat hat beschlossen, die im Haushaltsplan für externe Rechtsberatung veranschlagten 250.000 Euro um 10 Prozent (25.000 Euro) auf 225.000 Euro zu kürzen. Außerdem werden 5 Prozent des ursprünglichen Ansatzes (12.500 Euro) in ein Budget für Schulungen und Fortbildungen der Beschäftigten des Rechtsamtes umgeschichtet.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „43 Ja-Stimmen (18 CDU; 9 AfD, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG, 2 FDP, 2 Linke, 2 Piraten) bei 14 Nein-Stimmen (13 SPD, Bürgermeister) ohne Enthaltungen“.

Was das für dich heißt

Für externe Rechtsberatung stehen künftig 225.000 Euro zur Verfügung. Hinweis zu den Unterlagen: Der ursprüngliche Antrag und die Verwaltungsvorlage nennen ein Budget von 240.100 Euro, der beschlossene Ergänzungsantrag 250.000 Euro.

Wert laut VorlageWofür
250.000 € → 225.000 €Budget für externe Rechtsberatung
12.500 €umgeschichtet für Schulungen und Fortbildungen im Rechtsamt
73laufende Gerichtsfälle (Stand 08.04.2026)
Aus den Unterlagen zitiert (11)
  • „Die Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erfolgt daher unter Tagesordnungspunkt 26.1.“
  • „Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt, die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel für externe Rechtsberatung in Höhe von 250.000 € nicht vollständig zu streichen“
  • „Die Mittel sollen um 10 % (entsprechend 25.000 €) gekürzt werden, sodass künftig noch 225.000 € für externe Rechtsberatung zur Verfügung stehen.“
  • „5 % des ursprünglichen Ansatzes (entsprechend 12.500 €) in ein Budget für Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen“
  • „43 Ja-Stimmen (18 CDU; 9 AfD, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG, 2 FDP, 2 Linke, 2 Piraten) bei 14 Nein-Stimmen (13 SPD, Bürgermeister) ohne Enthaltungen“
  • „hiermit wird beantragt, das im Haushalt veranschlagte Budget in Höhe von 240.100,00€ für ex- terne Rechtsberatung zu streichen.“
  • „Zudem sind im vorgenannten Budget auch die Gerichtskosten der laufenden Verfahren mitumfasst,“
  • „Daher wird externe Hilfe in Einzelfällen bei entsprechender Begründung weiterhin notwendig sein.“
  • „69 interne Rechtsberatungsfälle in Bearbeitung“
  • „Die aktuell laufenden Gerichtsfälle sind 73.“
  • „das aktuell noch bei 2000 Euro liegt.“
Drucksache 186.26 1. Ergänzung im Ratsinformationssystem
TOP 27beschlossen

9.600 Euro für Veranstaltungstechnik und mobile Bühnen

Offizieller Titel: Mittelbereitstellung für den Austausch und Reparatur der städtischen mobilen Bühnenteile · Beschlussvorlage

Details anzeigen

Die Stadt hat 253 mobile Bühnenpodeste, die Schulen und Vereine für Veranstaltungen nutzen. Eine Prüfung hat laut Verwaltung ergeben, dass sie in besserem Zustand sind als zunächst angenommen und viele Teile vom eigenen Personal repariert werden können. Ein Blatzheimer Verein hat erfolgreich Fördermittel für die Ersatzbeschaffung der defekten Bühnenteile beantragt. Laut zuständiger Amtsleiterin waren die Bühnenteile in den vergangenen 10 bis 20 Jahren nicht geprüft worden; künftig sollen sie regelmäßig geprüft werden.

Was der Rat entschieden hat

Der Rat hat beschlossen, die angemeldeten 9.600 Euro für Neu- und Ersatzbeschaffung von Veranstaltungstechnik im Haushalt 2026 bereitzustellen. Das Geld soll auch für die Reparatur der mobilen Bühnenteile verwendet werden.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig ohne Enthaltungen“.

Was das für dich heißt

Für die Mängel an den Bühnenpodesten rechnet die Verwaltung mit ca. 5.500 Euro, für sonstige Reparaturen und Ersatz bleiben 4.100 Euro. Die für 2028 angemeldeten Mittel sollen laut Verwaltung überprüft und voraussichtlich deutlich reduziert werden.

Wert laut VorlageWofür
9.600 €bereitgestellte Mittel 2026
ca. 5.500 €Behebung der festgestellten Mängel an Bühnenpodesten
253mobile Bühnenpodeste der Stadt
Aus den Unterlagen zitiert (10)
  • „Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt, die angemeldeten Mittel in Höhe von 9.600 € für Neu- und Ersatzbeschaffung von Veranstaltungstechnik im städtischen Haushalt 2026 bereitzustellen.“
  • „Die Mittel sollen auch für die Reparatur und Instandsetzung der mobilen Bühnenteile im Stadtgebiet verwendet werden.“
  • „Abstimmungsergebnis: einstimmig ohne Enthaltungen“
  • „Die Kolpingstadt Kerpen verfügt über 253 mobile Bühnenpodeste.“
  • „dass sich die Bühnen und Bühnenteile in einem besseren Zustand befinden, als zunächst angenommen.“
  • „In der Zwischenzeit konnte ein Blatzheimer Verein einen erfolgreichen Förderantrag für die Ersatzbeschaffung der defekten Bühnenteile stellen.“
  • „in den vergangenen 10 bis 20 Jahren keine entsprechenden Prüfungen durchgeführt worden seien“
  • „Für die Behebung der festgestellten Mängel werden ca. 5.500 € benötigt.“
  • „Veranstaltungstechnik Mittel in Höhe von 4.100 € zur Verfügung.“
  • „Die für das Jahr 2028 vorgesehene Mittelanmeldung werde ebenfalls noch einmal überprüft.“
Drucksache 377.26 im Ratsinformationssystem
TOP 29Ergebnis laut Niederschrift nicht eindeutig

Neue Teppiche im Rathaus und Lehrerzimmer: Abstimmung ohne eindeutigen Ergebnisvermerk

Offizieller Titel: Streichung der Haushaltsmittel für die Erneuerung der Teppichbeläge im Rathaus sowie im Lehrerzimmer der Gesamtschule im Haushalt 2026 hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.04.2026 · Beschlussvorlage

Details anzeigen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte, die im Haushalt 2026 eingeplanten Mittel für neue Teppichböden zu streichen: 270.000 Euro im Rathaus und 47.200 Euro im Lehrerzimmer der Gesamtschule. Die Verwaltung empfahl, den Antrag abzulehnen: Der Teppich im Rathaus sei über 40 Jahre alt, der im Lehrerzimmer mehrfach feucht gewesen und stark verschlissen.

Was der Rat entschieden hat

Als Beschlusstext ist in der Niederschrift festgehalten: „Der Rat der Kolpingstadt Kerpen lehnt den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen ab.“

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „16 Ja-Stimmen (13 SPD, 2 Linke, Bürgermeister) 39 Nein-Stimmen (18 CDU, 9 AfD, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG) bei 2 Enthaltungen ( Piraten)“. Einen Vermerk wie „angenommen“ oder „abgelehnt“ enthält die Niederschrift an dieser Stelle nicht.

Was das für dich heißt

Zu diesem Beschlusstext verzeichnet die Niederschrift 16 Ja- und 39 Nein-Stimmen, aber keinen Ergebnisvermerk. Unter TOP 34 heißt es in der Niederschrift, die Erneuerung des Bodenbelags im Lehrerzimmer der Gesamtschule sei „bereits unter TOP 29 der heutigen Sitzung abgelehnt“ worden. Was für den Teppich im Rathaus gilt, steht nicht ausdrücklich in der Niederschrift.

Wert laut VorlageWofür
270.000 €eingeplante Mittel für Teppich im Rathaus
47.200 €eingeplante Mittel für Teppich im Lehrerzimmer der Gesamtschule
Aus den Unterlagen zitiert (7)
  • „Der Rat der Kolpingstadt Kerpen lehnt den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen ab.“
  • „16 Ja-Stimmen (13 SPD, 2 Linke, Bürgermeister) 39 Nein-Stimmen (18 CDU, 9 AfD, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG) bei 2 Enthaltungen ( Piraten)“
  • „die Erneuerung des Bodenbelages im Lehrerzimmer Gesamtschule wurde bereits unter TOP 29 der heutigen Sitzung abgelehnt“
  • „eingeplanten Mittel in Höhe von 270.000 € für das Rathaus sowie 47.200 € für das Lehrerzimmer“
  • „Die Begründung des VV war, dass der Teppich über 40 Jahre alt“
  • „Der Teppich im Lehrerzimmer der Gesamtschule ist schon mehrfach feucht gewesen und ist sehr stark verschlissen.“
  • „Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag von Bündnis90/Die Grünen abzulehnen.“
Drucksache 255.26 1. Ergänzung im Ratsinformationssystem
TOP 31beschlossen (gemeinsamer Antrag von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und BBK/UWG)

Erftlagune: Sommeröffnung, ab September Schul- und Vereinsbad, Runder Tisch

Offizieller Titel: Zukunft der Erftlagune – Offene Diskussion und Maßnahmenpaket zur Aufrechterhaltung des Betriebs und interkommunale Planung eines zukunftsfähigen Verbundschwimmbads im Städtedreieck Elsdorf, Bergheim und Kerpen hier: Antrag der SPD-Fraktion · Antrag

Details anzeigen

Die Erftlagune war laut Verwaltung (TOP 41.3) vorübergehend geschlossen. Die SPD-Fraktion hatte ein Maßnahmenpaket beantragt: keine Komplettschließung ohne Ersatz, angepasste Öffnungszeiten, Prüfung eines Betriebs von Randzeiten durch einen Verein und Gespräche mit Elsdorf und Bergheim über ein gemeinsames Bad. Weitergehend war ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und BBK/UWG, den der Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschuss bei Enthaltung von SPD, FDP und Piraten empfohlen hatte. Stadtverordneter Andreas Lipp erklärte, die SPD-Fraktion werde nicht zustimmen; im gemeinsamen Antrag bleibe unter anderem unklar, welche Maßnahmen wann umgesetzt würden. Die Einrichtung des Runden Tisches Bäder bewertete er positiv.

Was der Rat entschieden hat

Auf Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschusses hat der Rat beschlossen: Erftlagune und Türnicher Freibad öffnen schnellstmöglich für die Sommersaison 2026, mindestens bis zum Ende der Sommerferien. Moderate Anpassungen von Öffnungszeiten und Eintrittspreisen werden auf ihre wirtschaftlichen Folgen geprüft, auch auf soziale Verträglichkeit. Ab 01.09.2026 wird die Erftlagune zunächst als Schul-, Vereins- und Ausbildungsbad betrieben, mit mehr Wasserzeiten für Schulen, Vereine, Schwimmschulen, DLRG und Feuerwehr, mehr Schwimmkursen sowie öffentlichen Angeboten am Nachmittag oder Abend, an einem regelmäßigen Wochenendtag und in den NRW-Schulferien. Frei werdende Stellen dürfen in dieser Zeit nur nachbesetzt werden, wenn sie für diesen Betrieb nötig sind. Der Bürgermeister soll bis 01.09.2026 ein Konzept für zusätzliche öffentliche Öffnungszeiten ohne zusätzliche Stellen vorlegen. Ein „Runder Tisch Bäder“ mit je einem Mitglied der Fraktionen, Bürgermeister und Verwaltung entwickelt bis zu den Beratungen für den Doppelhaushalt 2027/2028 ein Zukunftskonzept. Als Ziel nennt der Beschluss unter anderem den Erhalt der Erftlagune und den Verzicht auf eine ersatzlose Schließung ohne tragfähige Alternative. In der Sitzung wurden redaktionelle Änderungen eingebracht, etwa „zehn Werktage“ statt „zehn Kalendertage“ für die erste Sitzung des Runden Tisches.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „37 Ja-Stimmen (18 CDU, 9 AfD, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG) 18 Nein-Stimmen (13 SPD, 2 Linke, 2 Piraten Bürgermeister) bei 2 Enthaltungen (FDP)“. Über den Antrag der SPD-Fraktion wurde laut Niederschrift nicht gesondert abgestimmt.

Was das für dich heißt

Die Erftlagune soll im Sommer wieder für alle öffnen. Ab September gibt es öffentliches Schwimmen nur noch in eingeschränktem Umfang neben Schul-, Vereins- und Ausbildungszeiten. Die Einsparungen aus dem Betrieb als Schul- und Vereinsbad gehören laut Beschluss ausdrücklich zu den Einsparungen im Haushalt 2026. Laut Beigeordnetem Markus Meurer war der Termin für den „Runden Tisch Bäder“ bereits auf den 14.07.2026 festgelegt.

Wert laut VorlageWofür
01.09.2026Beginn des Betriebs als Schul-, Vereins- und Ausbildungsbad
14.07.2026Termin für den Runden Tisch Bäder
alle 4 WochenMindest-Sitzungsrhythmus des Runden Tisches
Aus den Unterlagen zitiert (25)
  • „Bürgermeister Thomas Jurczyk teilt mit, dass zur Zukunft der Erftlagune ein weitergehender gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und BBK/UWG vorliegt“
  • „Feuerschutzausschuss einstimmig bei Enthaltung der Mitglieder der SPD-Fraktion, der Ratsgruppe FDP sowie der Ratsgruppe Piraten beschlossen“
  • „Stadtverordneter Andreas Lipp erklärt, dass die SPD-Fraktion dem gemeinsamen Antr ag nicht zustimmen werde.“
  • „So bleibe unter anderem unklar, welche Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt umgesetzt werden sollen“
  • „Positiv bewertet er die Einrichtung des Runden Tisches Bäder“
  • „1) Die Verwaltung wird beauftragt, die Erftlagune sowie das Türnicher Freibad schnellstmöglich für die Sommersaison 2026 zu öffnen und den öffentlichen Badebetrieb mindestens bis zum Ende der Sommerferien sicherzustellen.“
  • „Öffnungszeiten sowie der Eintrittspreise auf ihre wirtschaftlichen Auswirkungen zu prüfen“
  • „d) sowie die soziale Verträglichkeit möglicher Preisanpassungen berücksichtigen.“
  • „1) Ab dem 01.09.2026 wird die Erftlagune zunächst als Schul-, Vereins- und Ausbildungsbad betrieben.“
  • „a) Ausbau der Wasserzeiten für Schulen, Vereine, Schwimmschulen, DLRG und Feuerwehr.“
  • „Spätschwimmen, einen regelmäßigen Wochenendöffnungstag sowie öffentliche Angebote während der NRW-Schulferien.“
  • „ist während dieses Zeitraums ausschließlich zulässig, soweit sie für die Aufrechterhaltung des Übergangsbetriebs gemäß Ziffer 2 erforderlich ist.“
  • „Der Bürgermeister wird beauftragt, bis spätestens zum 01.09.2026 ein Konzept vorzulegen,“
  • „Zur Entwicklung eines langfristig tragfähigen Zukunftskonzeptes für die Erftlagune wird ein „Runder Tisch Bäder“ eingerichtet.“
  • „a) je einem Mitglied der im Rat vertretenen Fraktionen,“
  • „b) Der Runde Tisch tagt regelmäßig, mindestens jedoch alle vier Wochen;“
  • „Der Runde Tisch entwickelt bis zu den Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2027/2028 ein langfristig tragfähiges Zukunftskonzept für die Erftlagune.“
  • „8) Verzicht auf eine ersatzlose Schließung der Erftlagune ohne tragfähige Alternativlösung.“
  • „2) Zu den Einsparungen im Haushalt 2026 gehört explizit die Ausarbeitung der V erwaltung zur Schwimmbadnutzung ab dem 01.09.26 als Schul- und Vereinsbad“
  • „Zudem sei unter Ziffer IV. Nr. 2 Buchstabe a) die Frist auf „10 Werktage“ statt „10 Kalendertage“ zu korrigieren.“
  • „37 Ja-Stimmen (18 CDU, 9 AfD, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG) 18 Nein-Stimmen (13 SPD, 2 Linke, 2 Piraten Bürgermeister) bei 2 Enthaltungen (FDP)“
  • „Termin für den „Runden Tisch Bäder“ bereits auf den 14.07.2026 festgelegt wurde.“
  • „Ausschluss einer Komplettschließung“
  • „die vorübergehende Schließung der Erftlagune“
  • „Interkommunale Zusammenarbeit“
Drucksache 369.26 im Ratsinformationssystem
TOP 33erledigt (laut Niederschrift von der FDP-Gruppe für abschließend beantwortet erklärt, keine Abstimmung)

Wirtschaftlichkeit der Großprojekte: Verwaltung antwortet, FDP erklärt Antrag für erledigt

Offizieller Titel: Sicherstellung rechtskonformer Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Großinvestitionen / Klare und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen für Großprojekte vor der Haushaltsverabschiedung hier: Antrag der FDP-Gruppe · Antrag

Details anzeigen

Die FDP-Gruppe beantragte aktuelle Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für die Großprojekte Europagymnasium (laut Antrag ca. 213 Mio. Euro), Feuerwehr- und Rettungswache, Baubetriebshof und eine dritte Grundschule, vor der Verabschiedung des Haushalts. Stadtverordneter Tamer Kandemir (FDP) sagte, die Kosten der Großprojekte würden sich vor allem 2028 und 2029 deutlich bemerkbar machen.

Was der Rat entschieden hat

Beigeordneter Thomas Marner erläuterte: Beim Europagymnasium habe eine Untersuchung ergeben, dass ein Neubau rund 12 Prozent günstiger sei als eine Sanierung, vor allem wegen der Kosten für die Auslagerung von rund 1.800 bis 1.900 Schülerinnen und Schülern; eine erneute Prüfung Ende 2023/Anfang 2024 kam zum selben Ergebnis. Bei der Grundschule im Vogelruther Feld sei keine Prüfung zwischen Sanierung und Neubau nötig gewesen. Eine Sanierung der Rettungswache sei aus Arbeitsschutzgründen ausgeschlossen, der Baubetriebshof sei 2025 nahezu von der Schließung bedroht gewesen. Eine vertiefte Prüfung von Öffentlich-Privaten Partnerschaften würde Kosten im fünfstelligen Bereich verursachen; eine erste kostenfreie Einschätzung habe für eine Schule monatliche Mietkosten von rund 1 Mio. Euro ergeben, jährlich etwa 12 Mio. Euro. Stadtverordneter Kandemir erklärte den Antrag danach für abschließend beantwortet und erledigt.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Eine Abstimmung ist in der Niederschrift nicht aufgeführt.

Was das für dich heißt

Neue Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen wurden nicht beauftragt. Laut Niederschrift wurde zur Feuer- und Rettungswache ergänzt, dass für das Bestandsgebäude geprüft wird, ob es nach einer Sanierung weiter von der Feuerwehr genutzt werden kann.

Wert laut VorlageWofür
rund 12 %Kostenvorteil des Neubaus Europagymnasium gegenüber Sanierung laut Verwaltung
ca. 213 Mio. €Europagymnasium laut FDP-Antrag
rund 1 Mio. Euromonatliche Miete einer Schule in einem ersten PPP-Überschlag
Aus den Unterlagen zitiert (14)
  • „Beim Europagymnasium (ca. 213 Mio. €)“
  • „die Auswirkungen würden sich jedoch insbesondere in den Jahren 2028 und 2029 deutlich bemerkbar machen.“
  • „Im Ergebnis habe sich gezeigt, dass ein Neubau rund 12 % günstiger sei.“
  • „rund 1.800 bis 1.900 Schülerinnen und Schülern während der Bauzeit gewesen.“
  • „Der Neubau sei weiterhin um rund 12 % wirtschaftlicher gewesen.“
  • „Zur Grundschule im Vogelruther Feld in Sindorf erläutert Herr Marner, dass keine Prüfung zwischen Sanierung und Neubau erforderlich gewesen sei.“
  • „Eine Sanierung der Rettungswache sei aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben ausgeschlossen.“
  • „nahezu von der Schl ießung bedroht gewesen sei.“
  • „Beigeordneter Thomas Marner ergänzt, dass eine vertiefte PPP-Prüfung Kosten im fünfstelligen Bereich verursachen würde.“
  • „dass für eine Schule monatliche Mietkosten von rund 1 Mio. Euro“
  • „was jährlichen Kosten von etwa 12 Mio. Euro entspreche.“
  • „für das Bestandsgebäude jedoch geprüft werde, ob dieses künftig für die Feuerwehr durch eine Sanierung weiter genutzt werden könne.“
  • „Stadtverordneter Tamer Kandemir bedankt sich für die Ausführungen und erklärt den vorliegenden Antrag damit für abschließend beantwortet und erledigt.“
  • „Feuerwehr- und Rettungswache, Baubetriebshof und 3. Grundschule“
Drucksache 305.26 im Ratsinformationssystem
TOP 34beschlossen

Haushalt 2026 beschlossen

Offizieller Titel: Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 einschließlich des Stellenplanes · Beschlussvorlage

Details anzeigen

Der Haushalt 2026 sollte ursprünglich im April beschlossen werden; die Beratung war vertagt worden. Ohne beschlossenen Haushalt gilt die vorläufige Haushaltsführung, in der die Stadt nur rechtlich zwingende und unaufschiebbare Ausgaben tätigen darf. Kämmerer Thomas Schaaf nannte vor der Abstimmung weitere Änderungen: höhere Erträge aus der Vergnügungssteuer (TOP 6), zusätzlich rund 60.000 Euro Grundbesitzabgaben für städtische Gebäude, Mehrkosten bei der Neuland Hambach GmbH (24.000 Euro 2026 bis 147.000 Euro 2029), weil sich die Zahl der beteiligten Kommunen von sechs auf vier verringert, und einen höheren angenommenen Zinssatz von 3,5 statt 2,5 Prozent. Dadurch sinken die Zinsaufwendungen 2026 um rund 572.000 Euro und steigen 2027 bis 2029 um rund 1,3 bis 1,5 Mio. Euro jährlich.

Was der Rat entschieden hat

Zuerst wurde über strittige Punkte der Veränderungsliste einzeln abgestimmt: Lfd. Nr. 61 (Digitale Schließanlagen, 136.670,00 Euro) und Lfd. Nr. 65 (Archivraum Gesamtschule, 75.000,00 Euro) mit „abgelehnt“; die Nummern 77, 93, 94, 96, 97, 98 (darunter Sanierung Parkplatz Erftlagune, 501.200,00 Euro), 99, 100 und 104 einstimmig mit „abgelehnt“; Lfd. Nr. 78 (Zuschuss zu Martinszügen, 5.000,00 Euro) mit „zugestimmt – verbleibt im Haushaltplan“. Für den Ballfangzaun am Sportplatz Horrem (65.000 Euro) bestand Einvernehmen, dass das Geld erst nach Beratung und Zustimmung des Sportausschusses bzw. des Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschusses ausgegeben wird. Danach hat der Rat die Haushaltssatzung 2026 mit den gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen und den beschlossenen Änderungen verabschiedet.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Haushaltssatzung: „53 Ja-Stimmen (18 CDU, 13 SPD, 9 AfD, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG, 2 Piraten, Bürgermeister) 4 Nein-Stimmen (2 Linke, 2 FDP) ohne Enthaltungen“. Lfd. Nr. 61 und 65 jeweils: „abgelehnt 16 Ja-Stimmen (13 SPD, 2 Linke, Bürgermeister) bei 41 Nein-Stimmen (18 CDU, 9 AfD, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG, 2 FDP, 2 Piraten) ohne Enthaltungen“. Lfd. Nr. 77, 93, 94, 96 bis 100 und 104: „abgelehnt einstimmig ohne Enthaltungen“. Lfd. Nr. 78: „zugestimmt – verbleibt im Haushaltplan einstimmig ohne Enthaltungen“. Ob bei den einzelnen Nummern über die Beibehaltung oder die Streichung des Ansatzes abgestimmt wurde, geht aus der Niederschrift nicht ausdrücklich hervor.

Was das für dich heißt

Die Haushaltssatzung muss noch dem Rhein-Erft-Kreis als Aufsichtsbehörde vorgelegt werden, bevor sie bekannt gemacht wird und in Kraft tritt. Laut Kämmerer reicht die Ausgleichsrücklage, um die Defizite 2026 und 2027 aufzufangen; eine Steuererhöhung hat er nicht eingerechnet. Für 2028 ist im Finanzplan rechnerisch ein Grundsteuer-B-Hebesatz von 999 Punkten angesetzt. 2029 ist die Ausgleichsrücklage laut Kämmerer aufgebraucht; bei einem Defizit von rund 3,4 Mio. Euro ergäbe sich rechnerisch ein Hebesatz von 1.920 Punkten, den er nach eigener Aussage nie beschlossen sehen möchte. Die Gewerbesteuer lag laut Kämmerer zuletzt bei 49,59 Mio. Euro, veranschlagt sind 65 Mio. Euro. Der Entwurf für den Haushalt 2027 soll am 13. Oktober 2026 eingebracht werden. Die Fraktionen und Gruppen hielten keine Haushaltsreden; die Reden sind der Niederschrift beigefügt.

Wert laut VorlageWofür
49,59 Mio. € / 65 Mio. €aktuelle Gewerbesteuererträge / Ansatz im Haushalt
2,5 % → 3,5 %angenommener Zinssatz für die Planung
999 Punkterechnerischer Grundsteuer-B-Hebesatz im Finanzplan 2028
1.920 Punkterechnerischer Hebesatz bei rund 3,4 Mio. € Defizit 2029 laut Kämmerer
13.10.2026geplante Einbringung des Haushaltsentwurfs 2027
Aus den Unterlagen zitiert (29)
  • „Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt die Haushaltssatzung 2026 mit den gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen gemäß Entwurf unter Berücksichtigung der beigefügten und heute beschlossenen Änderungen.“
  • „53 Ja-Stimmen (18 CDU, 13 SPD, 9 AfD, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG, 2 Piraten, Bürgermeister) 4 Nein-Stimmen (2 Linke, 2 FDP) ohne Enthaltungen“
  • „Stadtrat 28.04.2026 Vertagt“
  • „- rechtlich zwingende Maßnahmen“
  • „Hieraus ergäben sich zusätzliche Aufwendungen in Höhe von rund 60.000 Euro.“
  • „Aufgrund der Reduzierung der beteiligten Kommunen von sechs auf vier müsse die Ausgleichszahlung angepasst werden.“
  • „Hieraus ergäben sich Mehraufwendungen in Höhe von 24.000 Euro im Jahr 2026“
  • „147.000 Euro im Jahr 2029“
  • „künftig mit einem Zinssatz von 3,5 % zu kalkulieren.“
  • „Dadurch reduzierten sich die veranschlagten Zinsaufwendungen im Jahr 2026 um rund 572.000 Euro.“
  • „1,3 bis 1,5 Mio. Euro jährlich.“
  • „hier: Digitale Schließanlagen - Haushaltsansatz 136.670,00 Euro“
  • „hier: nur Archivraum Gesamtschule - Haushaltsansatz 75.000,00 Euro“
  • „Abstimmungsergebnis: abgelehnt 16 Ja-Stimmen (13 SPD, 2 Linke, Bürgermeister) bei 41 Nein-Stimmen (18 CDU, 9 AfD, 7 B90/Grüne, 3 BBK/UWG, 2 FDP, 2 Piraten) ohne Enthaltungen“
  • „Erftlagune - Haushaltsansatz 501.200,00 Euro“
  • „Lfd. Nr. 78 Zuschuss zu Martinszügen - Haushaltsansatz 5.000,00 Euro Abstimmungsergebnis: zugestimmt – verbleibt im Haushaltplan einstimmig ohne Enthaltungen“
  • „Abstimmungsergebnis: abgelehnt einstimmig ohne Enthaltungen“
  • „veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 65.000 €“
  • „Feuerschutzausschusses in Anspruch genommen werden.“
  • „Diese reiche aus, um die Haushaltsdefizite der Jahre 2026 und 2027 aufzufangen.“
  • „Eine Steuererhöhung habe er dabei nicht eingerechnet.“
  • „was durch eine rechnerische Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes B auf 999 Punkte im Finanzplan für 2028 erreicht wird.“
  • „Mit dem Defizit 2029 sei die Ausgleichsrücklage jedoch vollständig aufgebraucht.“
  • „Bei einem Defizit von noch rund 3,4 Mio. Euro im Jahr 2029 ergebe sich allerdings ein astronomischer Grundsteuerhebesatz B von 1.920 Punkten.“
  • „weder als Kämmerer noch als Bürger im Rat der Kolpingstadt Kerpen jemals beschlossen sehen möchte.“
  • „Derzeit lägen die Gewerbesteuererträge bei 49,59 Mio. Euro, während im Hausha lt 65 Mio. Euro veranschlagt seien.“
  • „des Entwurfs des Haushaltsplanes 2027 für den 13. Oktober 2026 vorgesehen ist.“
  • „in der heutigen Sitzung keine Haushaltsreden zu halten.“
  • „Die aktualisierte Haushaltssatzung nebst Anlagen sind im Folgenden der Aufsichtsbehörde vorzulegen“
Drucksache 113.26 im Ratsinformationssystem
TOP 35beschlossen

Fußballplätze: Kostenteilung bei Kunstrasen festgelegt, Pflegemodelle werden ausgearbeitet

Offizieller Titel: Abschluss einheitlicher Pacht-, Nutzungs- und Pflegevereinbarungen mit den Fußballvereinen im Stadtgebiet: Regelung der Pflege, Finanzierung sowie der Reparatur und Sanierung von Kunstrasenplätzen · Beschlussvorlage

Details anzeigen

Die Stadt will mit allen Fußballvereinen einheitliche Pacht-, Nutzungs- und Pflegeverträge schließen. Offen war, wer die Plätze pflegt und wer Reparatur und Sanierung von Kunstrasenplätzen bezahlt. Laut Vorlage muss die Kunstrasenfaser etwa alle 10 bis 14 Jahre erneuert werden; das kostet für ein Großspielfeld ca. 270.000 Euro, Reparaturen ca. 8.000 Euro. Würden Vereine alles allein tragen, wären das rechnerisch rund 23.200 Euro im Jahr, was die Verwaltung für nicht zumutbar hält. Geplant ist außerdem, die Vereine mit 30 Prozent an den laufenden Strom-, Gas- und Wasserkosten zu beteiligen.

Was der Rat entschieden hat

Auf Empfehlung des Sportausschusses und des Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschusses hat der Rat beschlossen: Die Verwaltung arbeitet die flächenbezogenen Pflegemodelle P3.1 (geteilte Pflege) und P3.2 (vollständige Pflege durch den Verein) mit den zu erwartenden Zahlen genauer aus. Für Kunstrasenplätze wird Variante K2 weiterverfolgt: Reparaturen zahlt der Verein, die Sanierung zu 80 Prozent die Stadt und zu 20 Prozent der Verein. Die Vereine erhalten Gelegenheit, zu den Varianten Stellung zu nehmen.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig ohne Enthaltungen“.

Was das für dich heißt

Für ein Großspielfeld rechnet die Verwaltung bei Variante K2 über zwölf Jahre mit durchschnittlich ca. 18.000 Euro pro Jahr für die Stadt und ca. 5.200 Euro für den Verein (davon ca. 4.500 Euro Sanierungsanteil und ca. 670 Euro Reparaturen). Wie hoch die Pflegezuschüsse für die Vereine künftig sind, ist noch offen.

Wert laut VorlageWofür
80 % / 20 %Anteil Stadt / Verein an der Kunstrasen-Sanierung (Variante K2)
ca. 18.000 € / ca. 5.200 €jährliche Belastung Stadt / Verein je Großspielfeld
ca. 270.000 €Austausch der Kunstrasenfaser je Großspielfeld
Aus den Unterlagen zitiert (13)
  • „1. die Verwaltung wird beauftragt, die in der Vorlage aufgezeigten Varianten P3.1 sowie P3.2 mit den zu erwartenden Zahlen genauer auszuarbeiten.“
  • „Variante K2“
  • „3. die betroffenen Fußballvereine sollen einbezogen werden, indem Ihnen Gelegenheit gegeben wird, zu den Pflege- und Kostenvarianten Stellung zu nehmen.“
  • „Abstimmungsergebnis: einstimmig ohne Enthaltungen“
  • „dass die Kunstrasenfaser in der Regel nach etwa 10 bis 14 Jahren erneuert werden muss.“
  • „Sanierung / Austausch der Kunstrasenfaser ca. 270.000 €“
  • „Reparatur während der Nutzungsdauer ca. 8.000 €“
  • „eine jährliche Belastung von rund 23.200 € je Großspielfeld.“
  • „Eine solche finanzielle Belastung ist einem gemeinnützigen Sportverein aus Sicht der Verwaltung nicht zumutbar.“
  • „Die Kosten der grundlegenden Sanierung werden zu 80 % durch die Stadt und zu 20 % durch den Verein getragen.“
  • „Stadt ca. 18.000 € Verein ca. 5.200 €“
  • „dieser rechnerisch ca. 4.500 € jährlich. Zuzüglich der anteiligen Reparaturkosten von ca. 670 €“
  • „einem Anteil von (geplant) 30 % an den laufenden Unterhaltungskosten für Strom-, Gas- und Wasserkosten“
Drucksache 335.26 im Ratsinformationssystem
TOP 38.1genehmigt

Projekt ZwischenWelten: Eilentscheidung zu Schreiben von RWE genehmigt

Offizieller Titel: Projekt ZwischenWelten: Einholung eines Letter of Intents (LoI) von der RWE Power AG · Dringlichkeitsentscheidung

Details anzeigen

Für das Projekt „ZwischenWelten“ im Bereich des Hambacher Forsts will die Stadt bis zum 30.06.2026 einen Förderantrag im Programm Revier.Gestalten stellen. Geplant sind laut RWE-Schreiben Stationen am Hambach Loop, ein Rast- und Spielplatz und eine Erlebnisplattform. RWE ist Eigentümerin einiger Flächen und hatte die bereits abgestimmte Absichtserklärung (Letter of Intent) kurzfristig ergänzt. Weil das unterschriebene Schreiben dem Antrag beiliegen sollte, entschieden Bürgermeister und zwei Ratsmitglieder am 25.06.2026 per Dringlichkeitsentscheidung.

Was der Rat entschieden hat

Der Rat hat die Dringlichkeitsentscheidung genehmigt, das Unterstützungsschreiben von RWE in der aktuellen Fassung einzuholen.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig ohne Enthaltungen“.

Was das für dich heißt

In dem Schreiben bestätigt RWE die Bereitschaft, eigene Flächen für das Projekt zur Verfügung zu stellen, etwa durch Pacht. Einen Rechtsanspruch begründet es nicht; es verliert seine Gültigkeit, wenn bis 31.12.2027 kein Vertrag geschlossen ist.

Wert laut VorlageWofür
30.06.2026Antragsfrist im Förderprogramm
31.12.2027Frist für einen verbindlichen Vertrag über die Flächen
Aus den Unterlagen zitiert (11)
  • „Die Dringlichkeitsentscheidung Nr. 385.26 wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 bzw. Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt.“
  • „Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt die Einholung des anhängenden Unterstützungsschreibens von RWE als Eigentümerin einiger Flächen im Gebiet des Projektes „ZwischenWelten“.“
  • „Abstimmungsergebnis: einstimmig ohne Enthaltungen“
  • „Antragsfrist ist der 30.06.2026.“
  • „Der sanfte Tourismus im Bereich des Hambacher Forsts“
  • „einem Rast- und Spielplatz und einer Erlebnisplattform.“
  • „den LoI für die Kolpingstadt Kerpen um einige Passagen ergänzt haben.“
  • „wird ein Dringlichkeitsbeschluss hierzu benötigt.“
  • „Kerpen, 25.06.2026 Thomas Jurczyk“
  • „begründet jedoch keinen Rechtsan- spruch auf Abschluss eines Vertrages“
  • „sofern bis zum 31.12.2027 kein verbindlicher Vertrag über die Flächenbereitstel- lung abgeschlossen wurde“
Drucksache 385.26 im Ratsinformationssystem
TOP 38.2genehmigt

Klimaanpassung: Teilnahme am Bundesprogramm per Eilentscheidung genehmigt

Offizieller Titel: Teilnahme am Förderprojekt Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel · Dringlichkeitsentscheidung

Details anzeigen

Die Stadt will sich mit dem Außengelände des neuen Europagymnasiums am Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ bewerben. Geplant ist laut Vorlage ein Freiraumkonzept mit Schulhöfen, Leichtathletikanlage und öffentlichen Angeboten wie Skatepark, Calisthenics-Anlage und Naturerlebnispfad. Das rund 14 Hektar große Gelände soll nicht an das Regenwasserkanalnetz angeschlossen werden. Bis 30.06.2026 musste eine Projektskizze mit einem Ratsbeschluss eingereicht werden, daher wurde am 25.06.2026 per Dringlichkeitsentscheidung entschieden.

Was der Rat entschieden hat

Der Rat hat die Dringlichkeitsentscheidung genehmigt, mit der er die Teilnahme am Projektaufruf 2026 des Bundesprogramms unterstützt.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Abstimmungsergebnis laut Niederschrift: „einstimmig ohne Enthaltungen“.

Was das für dich heißt

Das Förderverfahren ist zweistufig; mit der Projektskizze beginnt das Interessenbekundungsverfahren. Ob gefördert wird, ist offen.

Wert laut VorlageWofür
rund 14 haAreal des Europagymnasiums
30.06.2026Frist für die Projektskizze
Aus den Unterlagen zitiert (7)
  • „Die Dringlichkeitsentscheidung Nr. 388.26 wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 bzw. Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt.“
  • „Bundesprogramms „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel““
  • „Abstimmungsergebnis: einstimmig ohne Enthaltungen“
  • „Die Kolpingstadt Kerpen plant im Rahmen des Neubaus des Europagymnasiums ein umfassendes blau-grünes Freiraumkonzept.“
  • „darunter ein Skatepark, eine Calisthenics-Anlage und ein Naturerlebnispfad.“
  • „Das rund 14 ha große Areal wird nicht an das öffentliche Regenwasserkanalnetz angeschlossen.“
  • „Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Bis zum 30.06.2026 ist im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens eine Projektskizze einzureichen.“
Drucksache 388.26 im Ratsinformationssystem
TOP 39.1zur Kenntnis genommen

Rund 28 Mio. Euro aus dem Infrastruktur-Sondervermögen

Offizieller Titel: Fördermittel aus dem Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen - Sondervermögen Infrastruktur · Beschlussvorlage

Details anzeigen

Aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes erhält Kerpen eine pauschale Fördersumme von 27.956.536,10 Euro. Das Geld darf nur für Investitionen in festgelegten Bereichen eingesetzt werden, etwa Bildung und Betreuung, Gebäudesanierung, Verkehr, Digitalisierung, Sport und Sicherheit. Laut NRW-Gesetz sollen Kommunen anstreben, 50 Prozent für Bildung und Betreuung, 20 Prozent für die Sanierung von Liegenschaften und 30 Prozent für die übrigen Bereiche auszugeben. Eine Kofinanzierung ist nicht nötig.

Was der Rat entschieden hat

Der Rat hat die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Laut Vorlage hat der Verwaltungsvorstand beschlossen, zunächst den Neubau des Europagymnasiums anzumelden, damit möglichst früh Geld abgerufen werden kann.

Abstimmungsergebnis laut Ratsinformationssystem

Mitteilung, laut Niederschrift zur Kenntnis genommen. Ein Abstimmungsergebnis ist nicht aufgeführt.

Was das für dich heißt

Laut Vorlage werden 2026 voraussichtlich weniger als 50 Prozent der Summe abgerufen, deshalb ist derzeit kein Ratsbeschluss nötig. Sollte das gesamte Geld in den Neubau des Europagymnasiums fließen, wäre später ein Ratsbeschluss erforderlich.

Wert laut VorlageWofür
27.956.536,10 €pauschale Fördersumme für Kerpen
50 / 20 / 30 %angestrebte Aufteilung: Bildung und Betreuung / Sanierung / übrige Bereiche
Aus den Unterlagen zitiert (9)
  • „Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.“
  • „Hiervon entfällt eine pauschale Fördersumme i.H.v. 27.956.536,10 € auf die Kolpingstadt Kerpen.“
  • „50 Prozent für die Bildung- und Betreuungsinfrastruktur,“
  • „20 Prozent für die Sanierung von Liegenschaften und“
  • „30 Prozent für die übrigen Investitionsbereiche“
  • „Eine Kofinanzierung ist nicht erforderlich.“
  • „Der Verwaltungsvorstand hat beschlossen, dass zunächst der Neubau des Europagymnasiums fristwahrend angemeldet werden soll“
  • „Es wird erwartet, dass im Jahr 2026 weniger als 50% des gesamten auf Kerpen entfallenden Zuschussbetrags verbraucht werden/abgerufen werden können, so dass aktuell kein Ratsbeschluss gefasst werden muss.“
  • „Hierfür wäre im letzteren Fall zu einem späteren Zeitpunkt ein Ratsbeschluss nötig.“
Drucksache 380.26 im Ratsinformationssystem

Übrige Tagesordnungspunkte

  • TOP I.Öffentlicher Teil. Überschrift für die öffentlichen TOPs 1 bis 41.5. Gegenüber der Einladung vom 18.06.2026 kamen TOP 20.1, die Dringlichkeitsentscheidungen 38.1 und 38.2 sowie die Anfragen 41.2 bis 41.5 hinzu. Vor Eintritt in die Tagesordnung wurden TOP 30 und TOP 36 abgesetzt und TOP 37 vertagt, jeweils einstimmig ohne Enthaltungen. Die Nummern entsprechen der Einladung.
  • TOP 1Einwohner/innen - Fragestunde. Eine Einwohnerin fragte, ob die Erftlagune im Juli und August für die Bevölkerung geöffnet wird. Der Bürgermeister verwies auf TOP 31, unter dem darüber beraten und beschlossen wurde. Weitere Fragen wurden nicht gestellt.
  • TOP 2Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien. Überschrift für die TOPs 2.1 und 2.2.
  • TOP 2.1Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen). Beschlossen, einstimmig ohne Enthaltungen: Ein neuer sachkundiger Bürger wird stellvertretendes Mitglied in fünf Ausschüssen, jeweils an letzter Stelle der Vertreterreihenfolge.
  • TOP 2.2Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien (Antrag der SPD-Fraktion). Beschlossen, einstimmig ohne Enthaltungen: Drei stellvertretende sachkundige Bürgerinnen und Bürger scheiden aus den Ausschüssen aus.
  • TOP 3Anregung gem. § 24 GO NRW: Rechenschaftspflicht der Erftland GmbH. Zur Kenntnis genommen. Laut Bürgermeister wurde die Anregung nach einem Austausch mit den Antragstellern zurückgezogen. Der Beteiligungsbericht 2024 und der Jahresabschluss wurden ergänzt, der Jahresabschluss 2025 folgt. Die Stadt wirkt darauf hin, dass die Erftland die Informationen auch auf ihrer eigenen Website zeigt.
  • TOP 4Bestätigung der plusKitas bis 31.08.2027. Beschlossen, einstimmig ohne Enthaltungen: Sieben Kitas mit besonderem Förderbedarf (fünf städtische, die AWO-Kita Flohzirkus und die Evangelische Kita Zipfelmütze) bleiben bis zum Ende des Kita-Jahres 2026/2027 plusKitas. Die Stellen sind laut Vorlage zu 100 Prozent vom Land refinanziert.
  • TOP 5Trägerwechsel von fünf katholischen Kitas zu „Katholino Kitas im Erzbistum Köln gGmbH“. Beschlossen, einstimmig ohne Enthaltungen: Die Kitas St. Rochus (Türnich), St. Joseph (Brüggen), St. Michael (Buir), St. Quirinus und St. Vinzenz (Kerpen) wechseln laut Vorlage zum 01.08.2026 den Träger; die bestehenden Verträge gehen über. Der Trägeranteil bleibt laut Vorlage bei 10,3 Prozent der Betriebskosten.
  • TOP 21Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses auf den 31.12.2025. Beschlossen, einstimmig ohne Enthaltungen: Für 2025 verzichtet die Stadt auf den Gesamtabschluss mit ihren Beteiligungen, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befreiung vorliegen. Stattdessen ist ein Beteiligungsbericht zu erstellen.
  • TOP 26Streichung des Budgets für externe Rechtsberatung (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen). Beraten und beschlossen unter TOP 26.1.
  • TOP 28Planansatz Spielplatzinstandhaltung 2026 (Antrag der SPD-Fraktion). Zurückgezogen. Laut zuständigem Amtsleiter sind 33.000 Euro für die laufende Instandhaltung der Spielplätze eingeplant; acht Maßnahmen aus Vorjahren mit rund 160.000 Euro sollen möglichst noch 2026 umgesetzt werden. Laut Kämmerer stehen beim Baubetriebshof zusätzlich 60.000 Euro bereit. Danach zog die SPD-Fraktion ihren Antrag zurück.
  • TOP 30Haushaltsmittel für die Programmierung von Gewerbesteuerdaten (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen). Abgesetzt, einstimmig ohne Enthaltungen. Die Fraktion zog den Antrag zurück, weil sich im Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschuss eine Lösung ergeben habe, nach der die Daten im Laufe des Jahres digitalisiert werden sollen.
  • TOP 32Prüfung alternativer Betreibermodelle für die Erftlagune (Antrag der FDP-Gruppe). An den „Runden Tisch Bäder“ verwiesen, einstimmig ohne Enthaltungen. Die FDP-Gruppe zog den Antrag von der Beratung zurück. Laut Kämmerer war früher ein Verkauf der Erftlagune zum Kaufpreis von 1 Euro abgelehnt worden, unter anderem weil kommunales Vermögen nicht unter Wert veräußert werden darf.
  • TOP 36Prüfung der Organisationsform des Baubetriebshofes (Antrag der FDP-Gruppe). Abgesetzt, einstimmig ohne Enthaltungen. Die FDP-Gruppe zog den Antrag zurück und will das Thema in den nächsten Haushaltsberatungen erneut einbringen.
  • TOP 37Kommunale Selbstverwaltung verteidigen – Konnexitätsprinzip einhalten (Antrag der Gruppe Die Linke). Vertagt auf eine der nächsten Ratssitzungen, auf Antrag der Gruppe Die Linke, einstimmig ohne Enthaltungen. Zuerst sollen die Rückmeldung des Städte- und Gemeindebundes und die Ergebnisse einer Tagung der Rechtsamtsleitungen abgewartet werden.
  • TOP 38Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen. Überschrift für die TOPs 38.1 und 38.2.
  • TOP 39Mitteilungen. Der Bürgermeister teilte mit, dass die Stadt seit dem 01.06.2026 einen neuen Pressesprecher hat und das Bürgermeisterbüro seit demselben Tag kommissarisch neu geleitet wird. Der Kämmerer berichtete zur Auflösung der Jugendmusikschule La Musica: Kerpen, Pulheim und Elsdorf sind mit der Transparenz des Verfahrens nicht zufrieden, ein Entwurf des Jahresabschlusses liegt nicht vor. Pulheim hat eine Zweckverbandsversammlung beantragt, Kerpen trägt das mit.
  • TOP 40Berichte aus den Gremien, in denen die Kolpingstadt Kerpen vertreten ist. Keine.
  • TOP 41Anfragen gem. § 18 Geschäftsordnung. Überschrift für die TOPs 41.1 bis 41.5. Außerdem wurden drei mündliche Anfragen gestellt: Zum Denkmalplatz in Brüggen will die Verwaltung den Sachstand im Bauausschuss vorlegen. Zur überarbeiteten Hauptsatzung und Geschäftsordnung kündigte der Bürgermeister eine Fraktionsvorsitzendenkonferenz am 14.09.2026 an. Zur Musikschule Bergheim teilte die Verwaltung nach der Sitzung mit, dass für drei Kinder bzw. Jugendliche aus Kerpen Förderanträge für Unterricht dort vorliegen.
  • TOP 41.1Kosten lizenzpflichtiger Software und Prüfung von Open-Source-Alternativen (Anfrage der Gruppe Die Linke). Information: Anfrage schriftlich beantwortet, zur Kenntnis genommen. Laut Antwort gab die Stadt 2022 bis 2024 zusammen 2.687.542,50 Euro für lizenzpflichtige Software aus. Eine umfassende Prüfung möglicher Einsatzbereiche von Open-Source-Software wurde laut Antwort bislang nicht durchgeführt.
  • TOP 41.2Bauvorhaben „Am Mertenweg“, Stadtteil Brüggen (Anfrage der Ratsgruppe Die Linke). Information: Anfrage schriftlich beantwortet (nach der Sitzung zur Niederschrift). Laut Verwaltung war ein Zwischenerwerb der Fläche durch die Stadt nicht möglich, weil der Investor sich die Grundstücke bereits gesichert hatte. Ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB könne nicht ausgeübt werden, weil die Fläche im Außenbereich liegt und keine dafür nötige Satzung besteht.
  • TOP 41.3Situation im Freibad Türnich und digitales Auslastungs-Ampelsystem (Anfrage der BBK/UWG-Fraktion). Information: Anfrage in der Sitzung mündlich beantwortet. Laut Verwaltung dürfen höchstens 1.200 Personen gleichzeitig im Freibad sein; über einen Einlassstopp entscheidet das Personal nach der Sicherheitslage, an einem Tag bereits bei rund 830 Gästen. Ein digitales Ampelsystem hält die Verwaltung derzeit nicht für erforderlich. Der Bürgermeister sagte zu, prüfen zu lassen, ob Einlassstopps über die Social-Media-Kanäle der Stadt gemeldet werden können.
  • TOP 41.4Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) (Anfrage der BBK/UWG-Fraktion). Information: Anfrage schriftlich beantwortet (nach der Sitzung zur Niederschrift). Laut Antwort betreffen die Änderungen die Ausländerbehörde nur in überschaubarem Umfang, etwa bei Erstregistrierung und neuen Haftarten. Ein erhöhter Personalbedarf ist derzeit nicht erkennbar.
  • TOP 41.5Telefon- und Internetausfälle bei Glasfaser- und Tiefbauarbeiten (Anfrage der Ratsgruppe Piraten). Information: Anfrage schriftlich beantwortet (nach der Sitzung zur Niederschrift). Die Stadt erfasst Schäden an Telekommunikationsleitungen nicht statistisch; an der Straßenbeleuchtung wurden in zwei Monaten sieben Schäden dokumentiert, die dem Glasfaserausbau zugeordnet werden. Generalunternehmer und Nachunternehmer wurden laut Antwort bereits abgemahnt.
  • TOP II.Nichtöffentlicher Teil. nichtöffentlich
  • TOP 42Bericht des Antikorruptionsbeauftragten für das Jahr 2025. nichtöffentlich
  • TOP 43Benehmensherstellung Amtsleiter 10 Bürgermeisterbüro und Datenschutz. nichtöffentlich
  • TOP 44Verlängerung der vertraglichen Vereinbarung für die Kindertageseinrichtung Montessori Kinderhaus St.Maria Königin in Kerpen-Sindorf. nichtöffentlich
  • TOP 45Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen. nichtöffentlich
  • TOP 45.1Veräußerung des Grundstückes „Am Winterberg“ in Horrem/Neu-Bottenbroich. nichtöffentlich
  • TOP 46Mitteilungen. nichtöffentlich
  • TOP 47Berichte aus den Gremien, in denen die Kolpingstadt Kerpen vertreten ist. nichtöffentlich
  • TOP 48Anfragen gem. § 18 Geschäftsordnung. nichtöffentlich
  • TOP 49Angelegenheiten der Neuland Hambach GmbH. nichtöffentlich
  • TOP 50Informationen über wichtige Angelegenheiten der städtischen Kapitalgesellschaften. nichtöffentlich
  • TOP 50.1Angelegenheiten der Stadtwerke Kerpen-Gruppe. nichtöffentlich

Grundlage ist die öffentliche Niederschrift der Sitzung. Zur Einladung mit Tagesordnung (PDF).